Artikel 4 VO (EU) 2018/348
Feld 4 der von den zuständigen kambodschanischen Behörden ausgestellten Ursprungszeugnisse nach Formblatt A oder von in Kambodscha registrierten Ausführern für Waren gemäß Artikel 2 ausgefertigten Erklärungen zum Ursprung enthält folgenden Vermerk:
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„Derogation — Commission Implementing Regulation (EU) 2018/348” .
Die zuständigen kambodschanischen Behörden übermitteln der Kommission bis Ende des Monats, der auf jedes Kalendervierteljahr folgt, eine vierteljährliche Aufstellung der Mengen der in Artikel 2 genannten Waren, für die Ursprungszeugnisse nach Formblatt A ausgestellt wurden, mit Angabe der laufenden Nummern dieser Ursprungszeugnisse.
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