Artikel 1 VO (EU) 2018/390
Artikel 4 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1419/2013 erhält folgende Fassung:
(3) Die Übermittlung erfolgt in Form jeweils einer XML-Datei für jede Mitteilung. Die XML-Datei wird mit dem Betreff „Mitteilung über Erzeugerorganisationen/Branchenverbände” über die von der Kommission benannte E-Mail-Adresse zugesandt.
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