Anlage VO (EU) 2018/395

ERKLÄRUNG

gemäß der Verordnung (EU) 2018/395 der Kommission

Betreiber

Name:

Ort, an dem der Betreiber seinen Hauptgeschäftssitz hat:

Name und Kontaktdaten des verantwortlichen Betriebsleiters:

Flugbetrieb mit Ballonen
Beginn des gewerblichen Flugbetriebs und gegebenenfalls Datum der Änderung des bestehenden gewerblichen Flugbetriebs.
Angaben zum/zu den verwendeten Ballon(en), zum gewerblichen Flugbetrieb und zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit:(1)
Ballonmuster Eintragungskennzeichen des Ballons Hauptbasis Art(en) des Flugbetriebs (2) Organisation zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (3)
Soweit zutreffend Liste der AltMoC mit Verweisen auf die AMC (Anhang zu dieser Erklärung):
Erklärungen

□Der Betreiber erfüllt die einschlägigen Anforderungen des Anhangs V der Verordnung (EU) 2018/1139 und die Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/395 und wird sie weiterhin erfüllen.

Der Betreiber führt insbesondere seinen gewerblichen Flugbetrieb gemäß den nachstehenden Anforderungen des Teilabschnitts ADD in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/395 durch:

□Die Dokumentation des Managementsystems einschließlich des Betriebshandbuchs erfüllt die Anforderungen des Teilabschnitts ADD und alle Fahrten werden im Einklang mit den Bestimmungen des Betriebshandbuchs nach Teilabschnitt ADD Punkt BOP.ADD.005(b) durchgeführt.
□Alle betriebenen Ballone verfügen über ein gemäß der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 erteiltes Lufttüchtigkeitszeugnis oder erfüllen die für in einem Drittland eingetragene Ballone, die einer Wet-Lease-Vereinbarung oder Dry-Lease-Vereinbarung unterliegen, geltenden Lufttüchtigkeitsanforderungen nach Teilabschnitt ADD Punkt BOP.ADD.110 und Punkt BOP.ADD.115(b) und (c).
□Alle Flugbesatzungsmitglieder sind gemäß Teilabschnitt ADD Punkt BOP.ADD.300(c) Inhaber einer Lizenz und von Berechtigungen, die nach Anhang III der Verordnung (EU) 2018/395 erteilt bzw. anerkannt wurden.
□Der Betreiber unterrichtet nach Teilabschnitt ADD Punkt BOP.ADD.105(a) die zuständige Behörde über jede Änderung der Umstände, die Auswirkungen hat auf die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen gemäß Anhang V der Verordnung (EU) 2018/1139 und der Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/395, wie durch diese Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde angegeben, sowie über jede Änderung der Informationen und der Listen der AltMoC, die in dieser Erklärung oder deren Anhang aufgeführt sind.
□Der Betreiber bestätigt, dass die in dieser Erklärung und ihren Anhängen aufgeführten Informationen vollständig und richtig sind.
Datum, Name und Unterschrift des verantwortlichen Betriebsleiters

Fußnote(n):

(1)

Bitte die Tabelle ausfüllen. Sollte der Platz nicht für alle Angaben ausreichen, sind diese in einem gesonderten Anhang aufzuführen. Der Anhang muss datiert und unterschrieben werden.

(2)

„Art(en) des Flugbetriebs” bezieht sich auf die Art des mit dem Ballon durchgeführten gewerblichen Flugbetriebs.

(3)

Die Angaben zu der für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwortlichen Organisation müssen den Namen der Organisation, ihre Anschrift und das Aktenzeichen der Zulassung umfassen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.