Anlage VO (EU) 2018/395
ERKLÄRUNG gemäß der Verordnung (EU) 2018/395 der Kommission |
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Betreiber Name: Ort, an dem der Betreiber seinen Hauptgeschäftssitz hat: Name und Kontaktdaten des verantwortlichen Betriebsleiters: |
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Flugbetrieb mit Ballonen | ||||
Beginn des gewerblichen Flugbetriebs und gegebenenfalls Datum der Änderung des bestehenden gewerblichen Flugbetriebs. | ||||
Angaben zum/zu den verwendeten Ballon(en), zum gewerblichen Flugbetrieb und zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit:(1) | ||||
Ballonmuster | Eintragungskennzeichen des Ballons | Hauptbasis | Art(en) des Flugbetriebs (2) | Organisation zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (3) |
Soweit zutreffend Liste der AltMoC mit Verweisen auf die AMC (Anhang zu dieser Erklärung): | ||||
Erklärungen | ||||
□Der Betreiber erfüllt die einschlägigen Anforderungen des Anhangs V der Verordnung (EU) 2018/1139 und die Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/395 und wird sie weiterhin erfüllen. Der Betreiber führt insbesondere seinen gewerblichen Flugbetrieb gemäß den nachstehenden Anforderungen des Teilabschnitts ADD in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/395 durch: |
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□Die Dokumentation des Managementsystems einschließlich des Betriebshandbuchs erfüllt die Anforderungen des Teilabschnitts ADD und alle Fahrten werden im Einklang mit den Bestimmungen des Betriebshandbuchs nach Teilabschnitt ADD Punkt BOP.ADD.005(b) durchgeführt. | ||||
□Alle betriebenen Ballone verfügen über ein gemäß der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 erteiltes Lufttüchtigkeitszeugnis oder erfüllen die für in einem Drittland eingetragene Ballone, die einer Wet-Lease-Vereinbarung oder Dry-Lease-Vereinbarung unterliegen, geltenden Lufttüchtigkeitsanforderungen nach Teilabschnitt ADD Punkt BOP.ADD.110 und Punkt BOP.ADD.115(b) und (c). | ||||
□Alle Flugbesatzungsmitglieder sind gemäß Teilabschnitt ADD Punkt BOP.ADD.300(c) Inhaber einer Lizenz und von Berechtigungen, die nach Anhang III der Verordnung (EU) 2018/395 erteilt bzw. anerkannt wurden. | ||||
□Der Betreiber unterrichtet nach Teilabschnitt ADD Punkt BOP.ADD.105(a) die zuständige Behörde über jede Änderung der Umstände, die Auswirkungen hat auf die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen gemäß Anhang V der Verordnung (EU) 2018/1139 und der Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/395, wie durch diese Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde angegeben, sowie über jede Änderung der Informationen und der Listen der AltMoC, die in dieser Erklärung oder deren Anhang aufgeführt sind. | ||||
□Der Betreiber bestätigt, dass die in dieser Erklärung und ihren Anhängen aufgeführten Informationen vollständig und richtig sind. | ||||
Datum, Name und Unterschrift des verantwortlichen Betriebsleiters |
Fußnote(n):
- (1)
Bitte die Tabelle ausfüllen. Sollte der Platz nicht für alle Angaben ausreichen, sind diese in einem gesonderten Anhang aufzuführen. Der Anhang muss datiert und unterschrieben werden.
- (2)
„Art(en) des Flugbetriebs” bezieht sich auf die Art des mit dem Ballon durchgeführten gewerblichen Flugbetriebs.
- (3)
Die Angaben zu der für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwortlichen Organisation müssen den Namen der Organisation, ihre Anschrift und das Aktenzeichen der Zulassung umfassen.
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