Artikel 2 VO (EU) 2018/456

Begriffsbestimmungen

Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) und der Verordnung (EU) 2015/2283 gelten folgende Begriffsbestimmungen:

a) „Konsultationsersuchen” :
Ersuchen eines Lebensmittelunternehmers an einen Empfängermitgliedstaat auf Bestimmung des Status eines bestimmten Lebensmittels als neuartiges Lebensmittel;
b) „Empfängermitgliedstaat” :
ein Mitgliedstaat, in dem der Lebensmittelunternehmer ein bestimmtes Lebensmittel erstmals in Verkehr bringen möchte.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1).

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.