Artikel 3 VO (EU) 2018/456
Vorlage eines Konsultationsersuchens
(1) Der Lebensmittelunternehmer konsultiert gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2283 den Empfängermitgliedstaat, indem er ein Konsultationsersuchen an ihn richtet.
(2) Auch wenn der Lebensmittelunternehmer das Lebensmittel gleichzeitig in mehreren Mitgliedstaaten in Verkehr zu bringen beabsichtigt, legt er das Konsultationsersuchen nur einem dieser Mitgliedstaaten vor.
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