Artikel 20 VO (EU) 2018/545

Ermittlung der voraussichtlichen Nutzungsbedingungen für ein Fahrzeug und sonstige Beschränkungen

Der Antragsteller ermittelt die voraussichtlichen Nutzungsbedingungen für das Fahrzeug und sonstige Beschränkungen in Bezug auf den jeweiligen Fahrzeugtyp.

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