Artikel 22 VO (EU) 2018/545
Vorbereitung
(1) Auf Ersuchen des Antragstellers bearbeiten die Genehmigungsstelle und die für das Verwendungsgebiet zuständigen NSB Vorbereitungsanträge, um im Vorfeld eines Antrags auf Erteilung einer Fahrzeugtypgenehmigung und/oder einer Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen den Standpunkt zur Vorbereitung festzulegen. Der Vorbereitungsantrag samt einem Dossier, das mindestens die in Artikel 23 aufgeführten erforderlichen Informationen umfasst, wird vom Antragsteller förmlich über die zentrale Anlaufstelle eingereicht.
(2) Der Antragsteller reicht seinen Antrag auf Fahrzeugtypgenehmigung und/oder Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen höchstens 84 Monate nach Bekanntgabe der Stellungnahme nach Artikel 24 Absatz 2 ein.
(3) Der Antragsteller bleibt solange an die von ihm für die Vorbereitung gewählte Genehmigungsstelle gebunden, bis
- a)
- er den betreffenden Antrag auf Fahrzeugtypgenehmigung und/oder Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen eingereicht hat,
- b)
- die in Absatz 2 genannte, ab Bekanntgabe der Stellungnahme nach Artikel 24 Absatz 2 laufende Frist für die Einreichung des Antrags auf Fahrzeugtypgenehmigung und/oder Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen verstrichen ist oder
- c)
- der Antragsteller beantragt, die Vorbereitung zu beenden.
(4) Wenn der Antragsteller während der Vorbereitung die Genehmigungsstelle wechseln möchte, muss er beantragen, dass die laufende Vorbereitung beendet wird. Anschließend kann der Antragsteller bei einer anderen Genehmigungsstelle einen neuen Vorbereitungsantrag einreichen.
(5) Während der Vorbereitungsphase kann der Antragsteller jederzeit einen Genehmigungsantrag bei der zentralen Anlaufstelle einreichen. In diesem Fall wird die Vorbereitungsphase beendet.
(6) Im Rahmen der Vorbereitung verfolgen die Genehmigungsstelle und gegebenenfalls die für das Verwendungsgebiet zuständigen NSB auf der Grundlage der Angaben in Artikel 41 in Bezug auf die Feststellung und die Einstufung von Problemen die Probleme, die sie mit dem Antragsteller erörtert haben.
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