Artikel 23 VO (EU) 2018/545
Vorbereitungsdossier
Das dem Vorbereitungsantrag beigefügte Vorbereitungsdossier muss folgende Informationen enthalten:
- a)
- eine Beschreibung des zu genehmigenden Fahrzeugtyps und/oder Fahrzeugs, gegebenenfalls einschließlich der vorgesehenen Varianten und/oder Versionen, sowie eine Beschreibung der im Hinblick auf deren Entwicklung durchgeführten Aufgaben und Tätigkeiten;
- b)
- die vom Antragsteller gewählte Genehmigungsstelle und das bzw. die gewählte(n) Genehmigungsverfahren nach Artikel 14;
- c)
- eine Beschreibung des Verwendungsgebiets;
- d)
- eine Beschreibung der voraussichtlichen Nutzungsbedingungen für das Fahrzeug und sonstigen Beschränkungen gemäß Artikel 20;
- e)
- die Zeitplanung des Antragstellers für seine Aufgaben im Rahmen des Fahrzeuggenehmigungsverfahrens, gegebenenfalls einschließlich geplanter Probefahrten im Netz;
- f)
- eine Beschreibung der Methodik zur Erfassung der Anforderungen gemäß Artikel 13;
- g)
- eine Aufstellung der Vorschriften und Anforderungen, die der Antragsteller nach Artikel 17 und Artikel 18 zu erfüllen hat;
- h)
- eine Aufstellung der gemäß Artikel 21 ermittelten Konformitätsbewertungen, gegebenenfalls einschließlich der anzuwendenden Module sowie Zwischenprüfbescheinigungen;
- i)
- gegebenenfalls eine Beschreibung der praktischen Modalitäten für die Nutzung des Fahrzeugs für Probefahrten im Netz;
- j)
- eine Aufstellung des Inhalts der Unterlagen, die der Antragsteller der Genehmigungsstelle und den für das Verwendungsgebiet zuständigen NSB im Hinblick auf die Beantragung der Fahrzeugtypgenehmigung und/oder der Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen vorzulegen beabsichtigt;
- k)
- einen Vorschlag gemäß Artikel 10, welche Sprache im Rahmen des Fahrzeuggenehmigungsverfahrens verwendet werden soll;
- l)
- eine Beschreibung der Organisation des Antragstellers mit Blick auf seine Aufgaben im Rahmen des Fahrzeuggenehmigungsverfahrens einschließlich Kontaktangaben des Antragstellers, Informationen über Kontaktpersonen, Ersuchen um Koordinierung und Treffen mit der Genehmigungsstelle und den für das Verwendungsgebiet zuständigen NSB.
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