Artikel 24 VO (EU) 2018/545
Standpunkt zur Vorbereitung
(1) Innerhalb eines Monats nach dem Eingangsdatum des Vorbereitungsantrags teilen die Genehmigungsstelle und die für das Verwendungsgebiet zuständigen NSB dem Antragsteller mit, dass das Vorbereitungsdossier vollständig ist, oder ersuchen um die Übermittlung fehlender Informationen, wofür sie eine angemessene Frist setzen.
(2) Wenn dem Antragsteller mitgeteilt wird, dass sein Vorbereitungsdossier vollständig ist, geben die Genehmigungsstelle und die für das Verwendungsgebiet zuständigen NSB innerhalb von zwei Monaten nach dieser Bestätigung über die zentrale Anlaufstelle eine Stellungnahme zu dem vom Antragsteller im Vorbereitungsantrag vorgeschlagenen Vorhaben ab. In dieser Stellungnahme wird der Standpunkt zur Vorbereitung festgehalten, einschließlich der Festsetzung der TSI-Version und der nationalen Vorschriften, die unbeschadet des Absatzes 4 für den anschließenden Genehmigungsantrag zugrunde zu legen sind.
(3) Im Standpunkt zur Vorbereitung wird angegeben, welche Sprache gemäß Artikel 10 zu verwenden ist.
(4) Im Falle von Änderungen, die Auswirkungen auf die Angaben im Vorbereitungsdossier und den Standpunkt zur Vorbereitung haben, übermittelt der Antragsteller einen geänderten und aktualisierten Vorbereitungsantrag, der nur die Änderungen und die Schnittstellen mit den unveränderten Teilen enthält. Dies kommt für folgende Änderungen in Betracht:
- a)
- Änderungen des Baumusters oder der Bewertungsmethode, die aus wesentlichen Sicherheitserwägungen resultieren,
- b)
- Änderungen der rechtlichen Anforderungen, die den Standpunkt zur Vorbereitung ungültig machen, oder
- c)
- vom Antragsteller freiwillig eingeführte Änderungen.
(5) Die Genehmigungsstelle und gegebenenfalls die für das betreffende Verwendungsgebiet zuständigen NSB prüfen den geänderten und aktualisierten Vorbereitungsantrag und nehmen innerhalb eines Monats dazu Stellung und halten diese Stellungnahme in einem geänderten und aktualisierten Standpunkt zur Vorbereitung fest.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.