Artikel 25 VO (EU) 2018/545

Konformitätsbewertung

Jede Konformitätsbewertungsstelle ist für die Zusammenstellung der Unterlagen und die Erstellung aller erforderlichen Berichte im Zusammenhang mit ihren nach Artikel 26 durchgeführten Konformitätsbewertungen verantwortlich.

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