ANHANG III VO (EU) 2018/545
Von den für das Verwendungsgebiet zuständigen NSB zu bewertende Aspekte
Dieser Anhang gilt nicht, wenn sich das Verwendungsgebiet auf das Netz der gesamten EU erstreckt und die TSI hierfür besondere Bedingungen enthalten. Der nachstehenden Tabelle ist zu entnehmen, welche Informationen bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren von den für das Verwendungsgebiet zuständigen NSB in Bezug auf die einschlägigen nationalen Vorschriften zu bewerten sind. Ein (X) in der Spalte des jeweiligen Genehmigungsverfahrens bedeutet, dass dieser Aspekt bewertet werden muss.Erstgenehmigung | Neue Genehmigung | Erweiterung des Verwendungsgebiets | Verlängerung der Fahrzeugtypgenehmigung | ||
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1 | Der Antrag stimmt mit dem Standpunkt zur Vorbereitung überein (falls zutreffend). | X | X | X | X |
2 | Das Verwendungsgebiet für den betreffenden Mitgliedstaat ist korrekt angegeben. | X | X | X | X |
3 | Die Verweise des Antragstellers auf die nationalen Vorschriften und Anforderungen für das Verwendungsgebiet sind korrekt. | X | X | X | |
4 | Die für das jeweilige Verwendungsgebiet gewählten Konformitätsbewertungsstellen (bestimmte Stelle(n), Bewertungsstelle (GSM RB)) sind ordnungsgemäß akkreditiert bzw. anerkannt. | X | X | X | X |
5 | Hinreichende Nachweise anhand der angewandten Methodik für die Erfassung der Anforderungen nur in Bezug auf die nationalen Vorschriften für das betreffende Verwendungsgebiet:
| X | X | X | |
6 | EG-Prüferklärungen und Bescheinigungen (nationale Vorschriften) (Artikel 15 der Richtlinie (EU) 2016/797) sind auf Folgendes zu prüfen:
| X | X | X | X |
7 | Die Berichte der Konformitätsbewertungsstellen (Artikel 15 der Richtlinie (EU) 2016/797) sind auf Folgendes zu prüfen:
| X | X | X | X |
8 | Geltende Nutzungsbedingungen für das Fahrzeug und sonstige Beschränkungen | X | X | X | |
9 | GSM zur Risikobewertung, befürwortender Sicherheitsbewertungsbericht (Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 402/2013) betreffend die Erfassung der grundlegenden Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit der Teilsysteme und die sichere Integration der Teilsysteme | X | X | X | |
10 | GSM zur Risikobewertung, befürwortender Sicherheitsbewertungsbericht (Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 402/2013) betreffend mögliche Veränderungen des Gesamtsicherheitsniveaus des Fahrzeugs (wesentliche Änderung) | X | X | ||
11 | Veränderungen gegenüber dem genehmigten Fahrzeugtyp sind hinreichend beschrieben und stimmen mit der GSM zur Risikobewertung und dem Sicherheitsbewertungsbericht (Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 402/2013) überein. | X | |||
12 | Die EG-Prüferklärungen und EG-Bescheinigungen wurden an die geänderten/aktualisierten nationalen Vorschriften angepasst. | X | |||
13 | Anpassung der Berichte der Konformitätsbewertungsstellen an die geänderten/aktualisierten Vorschriften:
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