Artikel 10 VO (EU) 2018/626

Änderung einer Eintragung

Der Antrag auf Änderung einer Eintragung gemäß Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 muss folgende Angaben enthalten:

a)
die Nummer der Eintragung der Unionsmarke;
b)
den Namen und die Anschrift des Inhabers der Unionsmarke gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung;
c)
die Angabe des zu ändernden Bestandteils der Wiedergabe der Unionsmarke und denselben Bestandteil in seiner geänderten Form gemäß Artikel 54 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1001;
d)
eine Wiedergabe der Unionsmarke in ihrer geänderten Form nach Artikel 3 dieser Verordnung.

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