Artikel 11 VO (EU) 2018/644

Überarbeitung

Bis zum 23. Mai 2020 und danach alle drei Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bewertungsbericht über die Anwendung und Durchführung dieser Verordnung vor, dem erforderlichenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag für deren Überarbeitung beiliegt. Im Vorfeld der Erstellung des Berichts sollten sämtliche einschlägigen Interessenträger eingebunden und informiert werden.

Die Kommission bewertet darin mindestens folgende Aspekte:

a)
Den Beitrag der vorliegenden Verordnung zu einer Verbesserung der grenzüberschreitenden Paketzustelldienste und zu deren Erschwinglichkeit für KMU und Privatkunden, insbesondere für jene, die in abgelegenen oder dünn besiedelten Gebieten leben bzw. angesiedelt sind und die Frage der Verbesserung der Transparenz der Tarife für die Zustellung ins Ausland;
b)
Die Auswirkung der vorliegenden Verordnung auf die Anzahl der grenzüberschreitenden Paketzustellungen und auf den Online-Handel, einschließlich Daten zu Zustellgebühren;
c)
Das Ausmaß der Schwierigkeiten nationaler Regulierungsbehörden bei der Anwendung dieser Verordnung, einschließlich einer quantitativen Analyse der administrativen Auswirkungen;
d)
Die Fortschritte bei anderen Initiativen zur Vollendung des Binnenmarkts für Paketzustelldienste, insbesondere Fortschritte auf den Gebieten Verbraucherschutz und Weiterentwicklung von Normen.

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