Artikel 10 VO (EU) 2018/644

Anwendung

Sofern in dieser Verordnung nicht ausdrücklich anders geregelt, lässt diese Verordnung das Unionsrecht und das nationale Recht, die für Paketzustelldienstanbieter geltenden entsprechenden Genehmigungsverfahren, die Sozial- und Beschäftigungsbestimmungen und die Anforderungen an die Übermittlung von Informationen an die nationalen Regulierungsbehörden unberührt.

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