Artikel 9 VO (EU) 2018/644
Vertraulichkeit
Alle gemäß dieser Verordnung den nationalen Regulierungsbehörden oder der Kommission übermittelten vertraulichen Geschäftsinformationen unterliegen strengen Vertraulichkeitsanforderungen gemäß den geltenden Bestimmungen des Unionsrechts und des nationalen Rechts.
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