Artikel 1 VO (EU) 2018/659
Gegenstand und Anwendungsbereich
Diese Verordnung enthält die Liste der Drittländer und der Teile des Hoheitsgebiets von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Sendungen von Equiden und von Equidensperma, -eizellen und -embryonen in die Union zugelassen ist.
Zudem legt sie die Anforderungen an die Tiergesundheit und die Ausstellung von Veterinärbescheinigungen für solche Sendungen fest.
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