ANHANG II VO (EU) 2018/688
ANHANG II
AUFSICHTLICHE REFERENZPORTFOLIOS
BESTIMMUNG DER AUFSICHTLICHEN REFERENZPORTFOLIOS
C 101 — Bestimmung der Gegenparteien eines Portfolios mit geringem Ausfallrisiko ( „LDP” )
Spalte | Bezeichnung | Rechtsgrundlage | Erläuterungen |
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010 | Code der Gegenpartei | Der Code, den die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) den in die Stichprobe der Portfolios mit geringem Ausfallrisiko ( „LDP” ) einbezogenen Rechtsträgern zugewiesen hat. | |
020 | Rechtsträgerkennung ( „LEI” ) | 20-stelliger, alphanumerischer Referenzcode, der eine klare und eindeutige Identifikation der auf den weltweiten Finanzmärkten tätigen Unternehmen ermöglicht. | |
030 | Code im Kreditregister | Der im zentralen Kreditregister des Sitzlandes der Gegenpartei geführte Code. Der Code dient als Kennung der Gegenpartei. | |
040 | Code im Handelsregister | Der im öffentlichen Handelsregister des Meldelandes der Gegenpartei für die betreffende Gegenpartei geführte Code. | |
050 | ISIN-Code | Die „Internationale Wertpapierkennnummer” ( „ISIN” ), die zur eindeutigen Identifizierung der von der Gegenpartei in Umlauf gebrachten Wertpapieren dient. | |
060 | Bloomberg-Ticker | Die von Bloomberg zur eindeutigen Identifikation eines Unternehmens oder Rechtsträgers verwendete Zahlen- oder Buchstabenreihe. | |
070 | Bezeichnung | Die in den LDP-Stichproben verwendete Bezeichnung des Rechtsträgers. | |
080 | Geografisches Gebiet |
Der ISO-Code des Sitzlandes oder der Sitz-Makroregion der Gegenpartei. Die Makro-Regionen sind:
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090 | Bezeichnung des Portfolios |
Jede (Stichproben-) Gruppe der LDP-Gegenparteien erhält eine der folgenden eindeutigen Bezeichnungen:
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100 | Wirtschaftszweig/Sektor der Gegenpartei |
Jede Gegenpartei wird einem der folgenden Wirtschaftszweige nach FINREP zugewiesen:
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110 | Art der Risikoposition | Zeilen 020 und 030 des Meldebogens 8.1 in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 |
Es ist eine der folgenden Arten von Risikopositionen anzugeben:
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120 | Art der Fazilität |
Für die Zwecke der Zuordnung der Risikopositionen zu den in Anhang I bestimmten Portfolios sind die Risikopositionen entsprechend der Art der Fazilität aufzuteilen. Es ist eine der folgenden Arten von Fazilitäten anzugeben:
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130 | Risikotyp |
Es ist einer der folgenden Risikotypen anzugeben:
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140 | Regelungsansatz | Der Regelungsansatz, nach dem der gemeldete Positionswert berechnet wird. |
C 102 — Bestimmung von Portfolios mit geringem Ausfallrisiko ( „LDP” )
Spalte | Bezeichnung | Rechtsgrundlage | Erläuterungen |
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010 | ID des Portfolios | Die dem Portfolio durch die EBA zugewiesene eindeutige ID. | |
020 | Bezeichnung des Portfolios |
Jedes Portfolio erhält eine der folgenden eindeutigen Bezeichnungen:
Die „Stichprobe Großunternehmen” umfasst alle in Anhang I Meldebogen 101 dieser Durchführungsverordnung aufgelisteten Rechtsträger, bei denen die Bezeichnung des Portfolios (Spalte 090 des Meldebogens 101) „Stichprobe Großunternehmen” lautet. |
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030 | Risikotyp |
Es ist einer der folgenden Risikotypen anzugeben:
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040 | Regelungsansatz | Der Regelungsansatz, nach dem der gemeldete Positionswert berechnet wird. | |
050 | Geografisches Gebiet |
Das Sitzland (ISO-Code oder „Sonstige Länder” ) oder die Sitz-Makroregion der Gegenpartei. Diese Makro-Regionen sind:
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060 | Rating |
Die vom Institut verwendeten internen Ratingstufen, vom niedrigstem Risiko zum höchstem Risiko, ausgenommen Ausfälle, die einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 100 % entsprechen. Die Größen werden als „Rating 1” , „Rating 2” usw. aufgeführt. Wird kein Rating zur Bestimmung eines Portfolios gemäß Anhang I verwendet, ist „Nicht zutreffend” anzugeben. Eine aufsichtsbehördliche Rahmenskala ist weder beabsichtigt noch wünschenswert. Nutzt das berichtende Institut ein einmalig entwickeltes Ratingsystem oder kann es seine Berichte nach einer internen Rahmenskala erstellen, ist diese Skala zu verwenden. Andernfalls werden die verschiedenen Ratingsysteme zusammengeführt und nach den folgenden Kriterien geordnet:
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070 | Risikopositionsklasse |
Jedes Portfolio wird einer der folgenden Risikopositionsklassen zugeordnet:
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080 | Wirtschaftszweig/Sektor der Gegenpartei |
Jedes Portfolio wird einem der folgenden Wirtschaftszweige nach FINREP zugewiesen:
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090 | Ausfallstatus |
Es ist einer der folgenden Ausfallstatus anzugeben:
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100 | Art der Fazilität |
Für die Zwecke der Zuordnung der Risikopositionen zu den in Anhang I bestimmten Portfolios sind die Risikopositionen entsprechend der Art der Fazilität aufzuteilen. Es ist eine der folgenden Arten von Fazilitäten anzugeben:
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110 | Besicherungsstatus | Spalten 150 bis 210 des Meldebogens 8.1 in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 |
Für die Zwecke der Zuordnung der Risikopositionen zu den in Anhang I bestimmten Portfolios sind die Risikopositionen entsprechend dem Besicherungsstatus aufzuteilen. Es ist einer der folgenden Besicherungsstatus anzugeben:
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120 | Art der Sicherheit | Spalten 150 bis 210 des Meldebogens 8.1 in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 |
Für die Zwecke der Zuordnung der Risikopositionen zu den in Anhang I bestimmten Portfolios sind die Risikopositionen entsprechend der Art der Sicherheit aufzuteilen. Es ist eine der folgenden Arten von Sicherheiten anzugeben:
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130 | Gegenpartei |
Die Gegenpartei ist eines von Folgendem:
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140 | Größe der Gegenpartei |
Der Gesamtjahresumsatz der konsolidierten Gruppe, der die Gegenpartei angehört. Jede Gegenpartei wird einer der folgenden Kategorien zugeordnet:
Der Gesamtjahresumsatz wird gemäß Artikel 4 im Anhang der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG(2) berechnet. |
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150 | NACE-Code | Diese Spalte bezieht sich auf die NACE-Codes (Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der EU), mit denen „Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften” mit einer Detaillierungsstufe (z. B. „F — Baugewerbe/Bau” ) und „Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften” mit zwei Detaillierungsstufen (z. B. „K65 — Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)” ) bezeichnet werden. | |
160 | Art der Risikoposition | Zeilen 020 und 030 des Meldebogens 8.1 in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 |
Es ist eine der folgenden Arten von Risikopositionen anzugeben:
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170 | Risikopositionswert | Spalte 110 des Meldebogens 8.1 in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 |
Der Risikopositionswert wird als Wert der Risikoposition (d. h. Forderungshöhe bei Ausfall (EAD)) angegeben. Jede Risikoposition wird einer der folgenden Kategorien zugeordnet:
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C 103 — Bestimmung von Portfolios mit hohem Ausfallrisiko
Spalte | Rechtsgrundlage | Erläuterungen | |
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010 | ID des Portfolios | Die jedem Portfolio durch die EBA zugewiesene eindeutige ID. | |
020 | Bezeichnung des Portfolios |
Jedem Portfolio wird durch die EBA einer der folgenden Bezeichnungen zugewiesen:
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030 | Risikotyp |
Es ist einer der folgenden Risikotypen anzugeben:
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040 | Regelungsansatz |
Risikopositionen der Klasse „Unternehmen” können unterschiedlichen Regelungsansätzen unterliegen und sind aufzuteilen, um einer der folgenden Portfoliobestimmungen zu entsprechen:
Portfolios für die Risikopositionsklasse „Mengengeschäft” werden mit dem Regelungsansatz „Fortgeschrittener IRB-Ansatz” bestimmt. |
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050 | Geografisches Gebiet | Das Sitzland (ISO-Code oder „Sonstige Länder” ) der Gegenpartei. Für die Portfolios „Mengengeschäft — durch Immobilien besichert, KMU” und „Mengengeschäft — durch Immobilien besichert, keine KMU” gilt der Standort der Sicherheit. | |
060 | Rating |
Die vom Institut verwendeten internen Ratingstufen, vom niedrigsten Risiko zum höchsten Risiko, ausgenommen Ausfälle, die einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 100 % entsprechen. Es werden Größen von „Rating 1” bis „Rating 30” oder „Nicht zutreffend” verwendet. Wird kein Rating zur Bestimmung eines Portfolios gemäß Anhang I verwendet, ist „Nicht zutreffend” anzugeben. Eine aufsichtsbehördliche Rahmenskala ist weder beabsichtigt noch wünschenswert. Nutzt das berichtende Institut ein einmalig entwickeltes Ratingsystem oder kann es seine Berichte nach einer internen Rahmenskala erstellen, ist diese Skala zu verwenden. Andernfalls werden die verschiedenen Ratingsysteme zusammengeführt und nach den folgenden Kriterien geordnet:
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070 | Risikopositionsklasse |
Jedes Portfolio wird einer oder mehreren der folgenden Risikopositionsklassen zugeordnet:
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080 | Wirtschaftszweig/Sektor der Gegenpartei |
Jede Gegenpartei wird einem der folgenden Wirtschaftszweige nach FINREP zugewiesen:
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090 | Ausfallstatus |
Es ist einer der folgenden Ausfallstatus anzugeben:
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100 | Art der Fazilität |
Für die Zwecke der Zuordnung der Risikopositionen zu den in Anhang I bestimmten Portfolios sind die Risikopositionen entsprechend der Art der Fazilität aufzuteilen. Es ist eine der folgenden Arten von Fazilitäten anzugeben:
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110 | Besicherungsstatus | Spalten 150 bis 210 des Meldebogens 8.1 in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 |
Für die Zwecke der Zuordnung der Risikopositionen zu den in Anhang I bestimmten Portfolios sind die Risikopositionen entsprechend dem Besicherungsstatus aufzuteilen. Es ist einer der folgenden Besicherungsstatus anzugeben:
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120 | Art der Sicherheit |
Für die Zwecke der Zuordnung der Risikopositionen zu den in Anhang I bestimmten Portfolios sind die Risikopositionen entsprechend der Art der Sicherheit aufzuteilen. Es ist eine der folgenden Arten von Sicherheiten anzugeben:
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130 | NACE-Code | Diese Spalte bezieht sich auf die NACE-Codes (Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der EU), mit denen „Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften” mit einer Detaillierungsstufe (z. B. „F — Baugewerbe/Bau” ) und „Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften” mit zwei Detaillierungsstufen (z. B. „K65 — Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)” ) bezeichnet werden. | |
140 | Größe der Gegenpartei |
Der Gesamtjahresumsatz der konsolidierten Gruppe, der die Gegenpartei angehört. Jede Gegenpartei wird einer der folgenden Kategorien zugeordnet:
Der Gesamtjahresumsatz wird gemäß Artikel 4 im Anhang der Empfehlung der Kommission 2003/361/EG berechnet. |
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150 | Art der Risikoposition | Zeilen 020 und 030 des Meldebogens 8.1 in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 |
Jede Risikoposition wird einer der folgenden Arten zugeordnet:
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160 | Risikopositionswert | Spalte 110 des Meldebogens 8.1 in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 |
Der Risikopositionswert wird als Wert der Risikoposition (d. h. Forderungshöhe bei Ausfall (EAD)) angegeben. Jede Risikoposition wird einer der folgenden Kategorien zugeordnet:
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170 | Indexierter Beleihungsauslauf |
Der indexierte Beleihungsauslauf (indexed Loan-to-Value, „ILTV” ) gibt das Verhältnis zwischen dem gegenwärtigen Darlehensbetrag und dem Gegenwartswert der Immobilie an. Der indexierte Beleihungsauslauf ist vorsichtig zu berechnen und muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
Die Institute sind gehalten, ihre Berechnungen zu dokumentieren und die Unterlagen ihrer zuständigen Behörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Es gelten folgende ILTV-Kategorien:
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