Artikel 1 VO (EU) 2018/724

Die Kommission setzt den WTO-Rat für Warenverkehr unverzüglich, in jedem Fall spätestens am 18. Mai 2018, schriftlich davon in Kenntnis, dass die Union im Handel mit den Vereinigten Staaten ab dem 20. Juni 2018 die Anwendung von Zugeständnissen bei den Einfuhrzöllen nach GATT 1994 auf die in den Anhängen I und II aufgeführten Waren aussetzt, sofern der Rat für Warenverkehr dagegen keine Einwände hat, damit die Anwendung zusätzlicher Zölle auf die Einfuhr dieser Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten möglich wird.

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