Artikel 4 VO (EU) 2018/762
Anforderungen an das Sicherheitsmanagementsystem von Infrastrukturbetreibern
Die Infrastrukturbetreiber führen ihre Sicherheitsmanagementsysteme gemäß den Anforderungen in Anhang II ein.
Für die Zwecke der Bewertung von Anträgen und der Aufsicht finden diese Anforderungen an das Sicherheitsmanagementsystem Anwendung auf die Sicherheitsgenehmigungen gemäß Artikel 12 der Richtlinie (EU) 2016/798.
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