Artikel 3 VO (EU) 2018/762

Anforderungen an das Sicherheitsmanagementsystem von Eisenbahnunternehmen

Die Eisenbahnunternehmen führen ihre Sicherheitsmanagementsysteme gemäß den Anforderungen in Anhang I ein.

Für die Zwecke der Bewertung von Anträgen und der Aufsicht finden diese Anforderungen an das Sicherheitsmanagementsystem Anwendung auf die einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen gemäß Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2016/798.

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