ANHANG III VO (EU) 2018/763

Inhalt der einheitlichen Sicherheitsbescheinigung

Die einheitliche Sicherheitsbescheinigung zur Genehmigung des Sicherheitsmanagementsystems eines Eisenbahnunternehmens einschließlich der Vorschriften, die das Eisenbahnunternehmen eingeführt hat, um besondere Anforderungen an den sicheren Betrieb eines bestimmten Netzes im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/798 und anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften zu erfüllen, enthält folgende Informationen:

1. Eindeutige Europäische Identifikationsnummer (EIN) der einheitlichen Sicherheitsbescheinigung

2.
Angaben zum Eisenbahnunternehmen:

2.1. eingetragener Name (einschl. Rechtsform)

2.2. Nationale Registernummer

2.3. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

3.
Angaben zur Sicherheitsbescheinigungsstelle:

3.1. Stelle:

3.2. Mitgliedstaat (falls zutreffend)

4.
Informationen zur Bescheinigung:

4.1. Neu

4.2. Erneuerung

4.3. Aktualisierung

4.4. EIN der vorausgehenden Bescheinigung (nur im Falle einer Erneuerung oder Aktualisierung)

4.5. Beginn und Ende der Gültigkeitsdauer

4.6.
Art des Betriebs(1)

4.6.1. Personenverkehr einschließlich Hochgeschwindigkeitsverkehr

4.6.2. Personenverkehr ohne Hochgeschwindigkeitsverkehr

4.6.3. Güterverkehr einschließlich der Beförderung gefährlicher Güter

4.6.4. Güterverkehr ohne die Beförderung gefährliche Güter

4.6.5. nur Rangierbetrieb

4.6.6. Sonstiges(1)

5. Anwendbare nationale Rechtsvorschriften(1)

6. Geografisches Tätigkeitsgebiet(1)

7. Einschränkungen und Betriebsbedingungen

8. Weitere Angaben

9. Ausstellungsdatum und Unterschrift des ermächtigten Unterzeichners/Stempel der Behörde

Fußnote(n):

(1)

Für jeden vom geplanten geografischen Tätigkeitsgebiet betroffenen Mitgliedstaat.

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