Artikel 2 VO (EU) 2018/782

Begriffsbestimmungen

Ergänzend zu den in der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 enthaltenen Begriffsbestimmungen bezeichnet im Sinne dieser Verordnung der Ausdruck

„Hauptmetaboliten” Metaboliten, die in der Metabolismusuntersuchung ≥ 100 μg/kg oder ≥ 10 % des Gesamtrückstands in einer von der Zieltierart stammenden Probe ausmachen;

„Markerrückstand” einen Rückstand, dessen Konzentration in einem bekannten Verhältnis zur Konzentration des Gesamtrückstands in essbarem Gewebe steht;

„Starterkulturen für Milchprodukte” zubereitete Kulturen von Mikroorganismen, die in der Herstellung von zahlreichen Milchprodukten wie zum Beispiel Butter, Käse, Joghurt und fermentierter Milch eingesetzt werden.

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