Artikel 1 VO (EU) 2018/823
Die teilweise Interimsüberprüfung der Ausgleichsmaßnahmen betreffend die Einfuhren bestimmter Regenbogenforellen mit Ursprung in der Türkei wird ohne Änderung der geltenden Ausgleichsmaßnahmen eingestellt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.