ANHANG II VO (EU) 2018/842

MITGLIEDSTAATEN, DIE SICH EINE BEGRENZTE ANZAHL GELÖSCHTER EU-EHS-ZERTIFIKATE ZUR EINHALTUNG DER VORGABEN GEMÄß ARTIKEL 6 ANRECHNEN LASSEN KÖNNEN

Höchstprozentsatz der auf Basis der gemäß Artikel 4 Absatz 3 bestimmten Treibhausgasemissionen im Jahr 2005
Belgien 2 %
Dänemark 2 %
Irland 4 %
Luxemburg 4 %
Malta 7 %
Niederlande 2 %
Österreich 2 %
Finnland 2 %
Schweden 2 %

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