Artikel 8 VO (EU) 2018/848
Spezifische Grundsätze für die Verarbeitung ökologischer/biologischer Futtermittel
Die Herstellung verarbeiteter ökologischer/biologischer Futtermittel beruht insbesondere auf folgenden spezifischen Grundsätzen:
- a)
- die Herstellung ökologischer/biologischer Futtermittel aus ökologischen/biologischen Einzelfuttermitteln;
- b)
- die Beschränkung der Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen auf ein Minimum und auf Fälle, in denen dies ein wesentliches technologisches oder zootechnisches Erfordernis darstellt oder besonderen Ernährungszwecken dient;
- c)
- der Verzicht auf Stoffe und Verarbeitungsverfahren, die in Bezug auf die tatsächliche Beschaffenheit des Erzeugnisses irreführend sein könnten;
- d)
- die sorgfältige Verarbeitung ökologischer/biologischer Futtermittel, vorzugsweise unter Anwendung biologischer, mechanischer und physikalischer Methoden.
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