Artikel 22 VO (EU) 2018/867

Entscheidung der Beschwerdekammer

Die Entscheidung der Beschwerdekammer enthält mindestens:

a)
die Namen der Parteien und gegebenenfalls ihrer Vertreter;
b)
eine Zusammenfassung der strittigen Fakten und Probleme;
c)
die jeweiligen Standpunkte und Argumente der Parteien;
d)
eine Analyse der Feststellungen;
e)
den Tenor der Entscheidung.

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