Artikel 22 VO (EU) 2018/867
Entscheidung der Beschwerdekammer
Die Entscheidung der Beschwerdekammer enthält mindestens:
- a)
- die Namen der Parteien und gegebenenfalls ihrer Vertreter;
- b)
- eine Zusammenfassung der strittigen Fakten und Probleme;
- c)
- die jeweiligen Standpunkte und Argumente der Parteien;
- d)
- eine Analyse der Feststellungen;
- e)
- den Tenor der Entscheidung.
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