Artikel 5 VO (EU) 2018/959

Operationelle Risikoereignisse im Zusammenhang mit Finanztransaktionen und Marktrisiken

Bei der Beurteilung der Identifizierung, Sammlung und Verarbeitung von Daten zu operationellen Risikoereignissen und Verlusten im Zusammenhang mit Finanztransaktionen und Marktrisiken durch ein Institut sowohl für die Steuerung des operationellen Risikos als auch für die Berechnung der AMA-Eigenmittelanforderungen bestätigen die zuständigen Behörden, dass mindestens die folgenden Ereignisse und die damit verbundenen Verluste als operationelle Risiken klassifiziert wurden:

a)
Ereignisse aufgrund von operationellen Fehlern und Fehlern bei der Dateneingabe wie:

i)
Fehler und Mängel bei der Einführung oder Ausführung von Aufträgen;
ii)
Datenverluste oder Missverständnisse beim Datenfluss zwischen den Abteilungen des Instituts;
iii)
Fehler bei der Klassifizierung;
iv)
falsche Spezifikationen von Geschäften im Termsheet, darunter Fehler im Zusammenhang mit Transaktionsbeträgen, Fälligkeiten und finanziellen Aspekten.

b)
Ereignisse aufgrund von Mängeln bei internen Kontrollen wie:

i)
Mängel bei der ordnungsgemäßen Ausführung eines Auftrags, um im Falle nachteiliger Preisschwankungen eine Marktstellung glatt zu stellen;
ii)
nicht genehmigte Positionen, die über die zugewiesenen Grenzen hinausgehen, im Zusammenhang mit allen Arten von Risiken.

c)
Ereignisse aufgrund unzureichender Datenqualität und mangelnder Verfügbarkeit eines IT-Umfelds, z. B. technische Defizite beim Zugang zum Markt, wodurch der Abschluss von Verträgen verhindert wird.

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