ANHANG V VO (EU) 2018/975
Normen für Schiffsdaten
- 1.
- Folgende Datenfelder werden gemäß den Artikeln 16, 17 und 22 erhoben.
- i)
- Derzeitige Flagge und Name des Schiffs
- ii)
- Registriernummer
- iii)
- gegebenenfalls IRCS
- iv)
- eindeutige Schiffsidentifizierung (UVI)/IMO-Kennnummer
- v)
- frühere Namen (falls bekannt)
- vi)
- Registerhafen
- vii)
- frühere Flagge
- viii)
- Schiffstyp
- ix)
- Fangmethode(n)
- x)
- Länge
- xi)
- Art der Länge, z. B. „Länge über alles (LOA)” , „Länge zwischen den Loten (LBP)”
- xii)
- Bruttoraumzahl — BRZ (als bevorzugte Einheit für die Tonnage)
- xiii)
- Bruttoregistertonnen — BRT (falls die BRZ nicht zur Verfügung steht; kann auch zusätzlich zur BRZ angegeben werden)
- xiv)
- Hauptmaschinenleistung (kW)
- xv)
- Ladekapazität (m3, falls zutreffend)
- xvi)
- Froster (falls zutreffend)
- xvii)
- Zahl der Frostereinheiten (falls zutreffend)
- xviii)
- Gefrierkapazität (falls zutreffend)
- xix)
- Art und Nummer der Kommunikationsmittel (Nummer von INMARSAT A, B und C)
- xx)
- VMS-System (Marke, Modell, Eigenschaften und Kennzeichnung)
- xxi)
- Name(n) des (der) Eigner(s)
- xxii)
- Anschrift des (der) Eigner(s)
- xxiii)
- Tag des Zulassungsbeginns
- xxiv)
- Tag des Zulassungsendes
- xxv)
- Tag der Aufnahme in das SPRFMO-Schiffsregister
- xxvi)
- hochauflösende digitale Fotoaufnahmen des Schiffs von guter Qualität mit geeigneter Helligkeit und Kontrast, die zum Zeitpunkt der ersten Zulassung des Schiffs nicht älter als 5 Jahre sind und mindestens Folgendes umfassen:
- i)
- eine Aufnahme der Steuerbordseite des Schiffs, auf der dieses in seiner vollen Länge und mit sämtlichen Aufbauten abgebildet ist;
- ii)
- eine Aufnahme der Backbordseite des Schiffs, auf der dieses in seiner vollen Länge und mit sämtlichen Aufbauten abgebildet ist;
- iii)
- eine Aufnahme des direkt von achtern fotografierten Hecks, einschließlich etwaiger Aufbauten.
Bei Änderungen der Schiffsmerkmale (z. B. Modifizierung des Schiffskörpers, der Aufbauten, der externen Kennzeichen) sind die Fotos zu aktualisieren. Fotos sind in einem der folgenden Dateiformate zu übermitteln: jpeg, png oder tiff.
- 2.
- Folgende Informationen sind wenn möglich zu übermitteln:
- i)
- externe Kennzeichen (z. B. Name des Schiffes, Registriernummer oder IRCS)
- ii)
- Art der Fischverarbeitung (falls zutreffend)
- iii)
- Baudatum
- iv)
- Bauort
- v)
- Seitenhöhe
- vi)
- Breite
- vii)
- elektronische Ausrüstung an Bord (z. B. Funk, Echolot, Radar, Netzsonde)
- viii)
- Name des/der Lizenzinhaber(s) (falls nicht mit dem Eigner identisch)
- ix)
- Anschrift des/der Lizenzinhaber(s) (falls nicht mit dem Eigner identisch)
- x)
- Name des/der Schiffsbetreiber(s) (falls nicht mit dem Eigner identisch)
- xi)
- Anschrift des/der Schiffsbetreiber(s) (falls nicht mit dem Eigner identisch)
- xii)
- Name des Schiffskapitäns
- xiii)
- Staatsangehörigkeit des Schiffskapitäns
- xiv)
- Name des Fischereikapitäns
- xv)
- Staatsangehörigkeit des Fischereikapitäns
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.