ANHANG VIII VO (EU) 2018/975

Vom Beobachter zu übermittelnde Angaben zur Umladung

Folgende Angaben werden von dem Beobachter übermittelt, der die Umladung gemäß Artikel 25 Absatz 1 überwacht.

I.
Angaben zum entladenden Schiff

Schiffsname
Registriernummer
IRCS
Flaggenstaat
IMO-Kennnummer/IHS-Fairplay-Nummer (falls zutreffend)
Name und Staatsangehörigkeit des Schiffskapitäns

II.
Angaben zum aufnehmenden Schiff

Schiffsname
Registriernummer
IRCS
Flaggenstaat
IMO-Kennnummer/IHS-Fairplay-Nummer (falls zutreffend)
Name und Staatsangehörigkeit des Schiffskapitäns

III.
Umladung

Datum und Uhrzeit des Beginns der Umladung (UTC)
Datum und Uhrzeit bei Abschluss der Umladung (UTC)
Bei Umladung auf See: Position (auf 1/10 Grad genau) zu Beginn der Umladung; bei Umladung im Hafen: Name, Land und Code(1) des Hafens
Bei Umladung auf See: Position (auf 1/10 Grad genau) bei Abschluss der Umladung
Beschreibung der Produktart aufgeschlüsselt nach Arten (wie ganzer, gefrorener Fisch in 20-kg-Packstücken)
ArtenProduktart
ArtenProduktart
ArtenProduktart
Anzahl der Packstücke, Nettogewicht (kg) der Ware, nach Arten
ArtenPackstückeNettogewicht
ArtenPackstückeNettogewicht
ArtenPackstückeNettogewicht
ArtenPackstückeNettogewicht
Gesamtnettogewicht der umgeladenen Produkte (in kg)
Nummern der Laderäume des Kühlschiffs, in denen die Erzeugnisse gelagert werden
Bestimmungshafen und -land des aufnehmenden Fischereifahrzeugs
Voraussichtliches Ankunftsdatum
Voraussichtliches Anlandungsdatum

IV.
Anmerkungen (falls vorhanden)

V.
Kontrolle

Name des Beobachters
Behörde
Unterschrift und Stempel

Fußnote(n):

(1)

UN-Codes für Ortsbezeichnungen in Handel und Transport (UN/LOCODE).

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