ANHANG X VO (EU) 2018/975

Beobachterdaten

Schiffs- und Beobachterdaten sind nur einmal für jede beobachtete Reise zu übermitteln und werden so gemeldet, dass die Schiffsdaten mit den in den Abschnitten A, B, C und D erforderlichen Daten verbunden werden.

A.
Für jede beobachtete Reise zu erhebende Schiffs- und Beobachterdaten

1. Folgende Schiffsdaten sind für jede beobachtete Reise zu erheben:
a)
Aktuelle Flagge des Schiffs
b)
Name des Schiffs
c)
Name des Schiffskapitäns
d)
Name des Fischereikapitäns
e)
Registriernummer
f)
IRCS (sofern vorhanden)
g)
Lloyd's-/IMO-Kennnummer (sofern zugeteilt)
h)
frühere Namen (falls bekannt)
i)
Heimathafen
j)
frühere Flagge (falls zutreffend)
k)
Schiffsart (ISSCFV-Code)
l)
Fangmethode(n) (ISSCFG-Code)
m)
Länge (m)
n)
Art der Länge, z. B. „Länge über alles (LOA)” , „Länge zwischen den Loten (LBP)”
o)
Breite (m)
p)
Bruttoraumzahl — BRZ (als bevorzugte Einheit für die Tonnage)
q)
Bruttoregistertonnen — BRT (falls die BRZ nicht zur Verfügung steht; kann auch zusätzlich zur BRZ angegeben werden)
r)
Hauptmaschinenleistung (kW)
s)
Laderaumkapazität (m3)
t)
Aufzeichnung der Ausrüstung an Bord, die die Fangleistungsfaktoren beeinflussen kann (Navigationsgeräte, Radar, Sonar-Systeme, Wetter, per Fax oder über Satellit, Meeresoberflächentemperatur-Bildempfänger, Doppler, Funkpeilgerät (RDF)), sofern dies praktikabel ist.
u)
Gesamtzahl der Besatzungsmitglieder (gesamte Besatzung mit Ausnahme der Beobachter)

2. Folgende Beobachterdaten sind für jede beobachtete Reise zu erheben:
a)
Name des Beobachters
b)
Organisation des Beobachters
c)
Datum der Einschiffung (UTC-Format)
d)
Einschiffungshafen
e)
Datum der Ausschiffung (UTC-Format)
f)
Ausschiffungshafen

B.
Für Schleppnetzfischereitätigkeit zu erhebende Fang- und Fischereiaufwandsdaten

1. Die Daten sind nicht aggregiert (je Hol) für alle beobachteten Schleppnetzeinsätze zu erheben.

2. Folgende Daten sind für jeden beobachteten Schleppnetzeinsatz zu erheben:
a)
Datum und Uhrzeit des Fangeinsatzbeginns (Beginn der Fangtätigkeit — UTC-Format)
b)
Datum und Uhrzeit des Fangeinsatzendes (Beginn des Einholens — UTC-Format)
c)
Position zu Beginn des Fangeinsatzes (Breite/Länge auf 1 min genau — Dezimalformat)
d)
Position am Ende des Fangeinsatzes (Breite/Länge auf 1 min genau — Dezimalformat)
e)
Zielarten (FAO-Artencode)
f)
Art des Schleppnetzes, Grundschleppnetz oder pelagisches Schleppnetz (unter Verwendung der entsprechenden Codes des ISCCFG-Fanggerätstandards)
g)
Schleppnetztyp: einfach, doppelt oder dreifach (S, D oder T)
h)
Höhe der Netzöffnung
i)
Breite der Netzöffnung
j)
Maschenöffnung des Steerts (gestreckte Masche in mm) und Maschentyp (Raute, Quadrat usw.)
k)
Fanggerättiefe (des Grundtaus) zu Beginn der Fangtätigkeit
l)
Tiefe (Meeresboden) zu Beginn der Fangtätigkeit
m)
Geschätzte Fangmengen nach Arten (FAO-Artencode) an Bord, aufgeschlüsselt nach Arten in Lebendgewicht (auf das nächste Kilogramm)
n)
Wurden Meeressäuger, Seevögel, Reptilien oder andere gefährdete Arten gefangen? (Ja/Nein/Nicht bekannt)

Falls ja, ist die Anzahl aller gefangenen Meeressäuger, Seevögel, Reptilien und anderen gefährdeten Arten aufgeschlüsselt nach Arten zu erfassen

o)
Gab es in den Schleppnetzen benthische Organismen? (Ja/Nein/Nicht bekannt)

Falls ja, sind die empfindlichen benthischen Arten im Fang zu erfassen, insbesondere gefährdete oder Lebensraum bildende Arten wie Schwämme, Seefächer oder Korallen

p)
Schätzung (Gewicht oder Volumen) der verbleibenden Meeresressourcen, die nicht unter Buchstabe m, n oder o erfasst und zurückgeworfen wurden, aufgeschlüsselt auf das niedrigste bekannte Taxon
q)
Erfassung eventueller Maßnahmen zur Vermeidung von Beifängen:

i)
Waren Vogelscheuchvorrichtungen (Tori-Leinen) im Einsatz? (entfällt/Ausrüstungscode — wie in Abschnitt L)
ii)
Waren Vogelabwehrvorrichtungen im Einsatz? (entfällt/Ausrüstungscode — wie in Abschnitt N)
iii)
Beschreibung der Entsorgung von Fischabfällen/Rückwürfen (Zutreffendes auswählen): kein Ablassen während des Aussetzens und Einholens der Netze/nur flüssige Ableitungen/Abfallsammlung > 2 Stunden/sonstige/keine)
iv)
Wurden sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Beifänge von Meeressäugetieren, Seevögeln, Reptilien oder anderen gefährdeten Arten getroffen? (Ja/Nein)

Falls ja, Beschreibung

C.
Für die Ringwadenfischereitätigkeit zu erhebende Fang- und Fischereiaufwandsdaten

1. Die Daten sind nicht aggregiert (je Hol) für alle beobachteten Ringwadenhols zu erheben.

2. Folgende Daten sind für jeden beobachteten Ringwadenhol zu erheben:
a)
Suchzeit vor dem Hol insgesamt seit dem letzten Hol
b)
Datum und Uhrzeit des Holbeginns (Beginn der Fangtätigkeit — UTC-Format)
c)
Datum und Uhrzeit des Holendes (Beginn des Einholens — UTC-Format)
d)
Position zu Beginn des Hols (Breite/Länge auf 1 min genau — Dezimalformat)
e)
Netzlänge (m)
f)
Netzhöhe (m)
g)
Maschenöffnung des Netzes (gestreckte Masche in mm) und Maschentyp (Raute, Quadrat usw.)
h)
Zielarten (FAO-Artencode)
i)
Geschätzte Fangmengen nach Arten (FAO-Artencode) an Bord, aufgeschlüsselt nach Arten in Lebendgewicht (auf das nächste Kilogramm)
j)
Wurden Meeressäuger, Seevögel, Reptilien oder andere gefährdete Arten gefangen? (Ja/Nein/Nicht bekannt)

Falls ja, ist die Anzahl aller gefangenen Meeressäuger, Seevögel, Reptilien und anderen gefährdeten Arten aufgeschlüsselt nach Arten zu erfassen

k)
Gab es in den Netzen benthische Organismen? (Ja/Nein/Nicht bekannt)

Falls ja, sind die empfindlichen benthischen Arten im Fang zu erfassen, insbesondere gefährdete oder Lebensraum bildende Arten wie Schwämme, Seefächer oder Korallen

l)
Schätzung (Gewicht oder Volumen) der verbleibenden Meeresressourcen, die nicht unter Buchstaben i, j oder k erfasst und zurückgeworfen wurden, aufgeschlüsselt auf das niedrigste bekannte Taxon
m)
Erfassung und Beschreibung eventueller Maßnahmen zur Vermeidung von Beifängen

D.
Für die Grundlangleinenfischereitätigkeit zu erhebende Fang- und Fischereiaufwandsdaten

1. Die Daten sind nicht aggregiert (je Hol) für alle beobachteten Langleinenhols zu erheben.

2. Folgende Daten sind für jeden Hol zu erheben:
a)
Datum und Uhrzeit zu Beginn des Hols (UTC-Format)
b)
Datum und Uhrzeit am Ende des Hols (UTC-Format)
c)
Position zu Beginn des Hols (Breite/Länge auf 1 min genau — Dezimalformat)
d)
Position am Ende des Hols (Breite/Länge auf 1 min genau — Dezimalformat)
e)
Zielarten (FAO-Artencode)
f)
Gesamtlänge des Langleinenhols (km)
g)
Anzahl der Haken des Hols
h)
Tiefe (Meeresboden) zu Beginn des Hols
i)
Anzahl der während des Hols tatsächlich beobachteten Haken (einschließlich in Bezug auf gefangene Meeressäuger, Seevögel, Reptilien und andere gefährdete Arten)
j)
Geschätzte Fangmengen nach Arten (FAO-Artencode) an Bord, aufgeschlüsselt nach Arten in Lebendgewicht (auf das nächste Kilogramm)
k)
Wurden Meeressäuger, Seevögel, Reptilien oder andere gefährdete Arten gefangen? (Ja/Nein/Nicht bekannt)

Falls ja, ist die Anzahl aller gefangenen Meeressäuger, Seevögel, Reptilien und anderen gefährdeten Arten aufgeschlüsselt nach Arten zu erfassen

l)
Gab es im Fang benthische Organismen? (Ja/Nein/Nicht bekannt)

Falls ja, sind die empfindlichen benthischen Arten im Fang zu erfassen, insbesondere gefährdete oder Lebensraum bildende Arten wie Schwämme, Seefächer oder Korallen

m)
Schätzung (Gewicht oder Volumen) der verbleibenden Meeresressourcen, die nicht unter Buchstabe j, k oder l erfasst und zurückgeworfen wurden, aufgeschlüsselt auf das niedrigste bekannte Taxon
n)
Erfassung eventueller Maßnahmen zur Vermeidung von Beifängen:

i)
Waren Vogelscheuchvorrichtungen (Tori-Leinen) im Einsatz? (entfällt/Ausrüstungscode — wie in Abschnitt L)
ii)
Wurde die Fangtätigkeit auf die Zeit zwischen nautischer Abend- und Morgendämmerung beschränkt? (Ja/Nein)
iii)
Welches Fanggerät wurde verwendet? (externes Beschwerungssystem/internes Beschwerungssystem/Trotline/sonstige)
iv)
Bei externem Beschwerungssystem: Beschreibung der Gewichte und Schwebekörper (unter Verwendung des Formulars in Abschnitt M)
v)
Bei internem Beschwerungssystem: Angabe des Gewichts des Leinenkerns (Gramm pro Meter)
vi)
Wurden bei Einsatz von Trotlines Cachalotera-Netze verwendet? (Ja/Nein)
vii)
„Sonstige” bitte erläutern

o)
Welche Schutzmaßnahmen wurden beim Einholen verwendet? (Vogelabwehrvorhänge/sonstige/keine)

„Sonstige” bitte erläutern

p)
Welche Art Köder wurde eingesetzt? (Fisch/Tintenfisch/gemischt; lebend/tot/gemischt; gefroren/aufgetaut/gemischt)
q)
Beschreibung des Ablassens etwaigen biologischen Materials während des Aussetzens und Einholens der Netze (Ablassen im Abstand von weniger als zwei Stunden/Ablassen alle zwei Stunden oder mehr/keines/nicht bekannt)
r)
Wurden sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Beifänge von Meeressäugetieren, Seevögeln, Reptilien oder anderen gefährdeten Arten getroffen? (Ja/Nein)

Falls ja, Beschreibung

E.
Zu erhebende Längenfrequenzdaten

Für die Zielarten und, falls zeitlich möglich, auch für andere wichtige Beifangarten werden nach dem Zufallsprinzip repräsentative Längenfrequenzdaten erhoben. Die Längendaten müssen mit einer für die Art am besten geeigneten Genauigkeit (cm oder mm und auf die nächste Einheit auf- oder abgerundet) erhoben und erfasst werden, wobei die Art des verwendeten Messverfahrens (Gesamtlänge, Länge bis zur Schwanzflossengabelung oder Standardlänge) ebenfalls dokumentiert werden muss. Wenn möglich muss das Gesamtgewicht der Längenfrequenzproben erfasst oder geschätzt und die Schätzmethode festgehalten werden, und die Beobachter können aufgefordert werden, auch das Geschlecht der gemessenen Fische zu bestimmen, um nach Geschlecht aufgeschlüsselte Längenfrequenzdaten zu generieren.

1.
Kommerzielles Beprobungsprotokoll

a)
Fischarten, außer Rochen und Haie:

i)
Die Länge bis zur Schwanzflossengabelung muss für Fische, die eine maximale Länge von mehr als 40 cm bis zur Schwanzflossengabelung erreichen, auf den nächsten cm gerundet gemessen werden.
ii)
Die Länge bis zur Schwanzflossengabelung muss für Fische, die eine maximale Länge von weniger als 40 cm bis zur Schwanzflossengabelung erreichen, auf den nächsten mm gerundet gemessen werden.

b)
Rochen:

Es muss die maximale Körperbreite gemessen werden.

c)
Haie:

Für jede Art muss eine geeignete Längenmessung verwendet werden (vgl. Technischer Bericht 474 der FAO über die Messung von Haien). Die Gesamtlänge muss standardmäßig gemessen werden.

2.
Wissenschaftliches Beprobungsprotokoll

Längenmessungen für die wissenschaftliche Beprobung von Arten können eine höhere Auflösung als in Nummer 1 beschrieben erfordern.

F.
Biologische Probenahmen

1. Folgende biologische Daten müssen für repräsentative Proben der Hauptzielarten und, falls zeitlich möglich, für weitere wichtige Beifangarten, die zum Fang beitragen, erhoben werden:
a)
Arten
b)
Länge (mm oder cm) mit Angabe der Art der Längenmessung. Messgenauigkeit und Art müssen je nach Art im Einklang mit der Definition in Abschnitt E bestimmt werden
c)
Geschlecht (männlich, weiblich, unreif, geschlechtslos)
d)
Reifestadium

2. Die Beobachter müssen gemäß zuvor festgelegten spezifischen Forschungsprogrammen, die durch den Wissenschaftlichen Ausschuss der SPRFMO oder andere nationale wissenschaftliche Forschungsstellen durchgeführt werden, Gewebe-, Otolithen- und/oder Magenproben entnehmen.

3. Die Beobachter müssen eingewiesen werden und gegebenenfalls schriftliche Protokolle über Längenfrequenzen und biologische Probenahmen sowie Angaben zu den für jede Beobachterreise spezifischen Beprobungsprioritäten erhalten.

G.
Zu erhebende Daten über ungewollte Fänge von Seevögeln, Meeressäugern, Schildkröten und anderen gefährdeten Arten

1. Folgende Daten sind für alle Seevögel, Meeressäuger, Reptilien (Schildkröten) und anderen gefährdeten Arten zu erheben, die bei den Fangtätigkeiten gefangen werden:
a)
Art (so weit wie möglich taxonomisch identifiziert oder begleitet von Fotos, wenn die Identifizierung schwierig ist) und Größe
b)
Zahl der je Hol gefangenen Tiere nach Art
c)
Verbleib der beigefangenen Tiere (an Bord behalten oder freigesetzt/zurückgeworfen)
d)
Zustand bei Freisetzung (lebhaft, lebendig, lethargisch, tot)
e)
Falls tot, sind hinreichende Informationen oder Proben für eine Identifizierung an Land gemäß im Voraus festgelegter Probenahmepläne zu sammeln. Ist dies nicht möglich, können Beobachter im Bedarfsfall gemäß den Protokollen für biologische Probenahmen Teilproben von charakteristischen Teilen nehmen.
f)
Erfassung der Art der Interaktion (Haken/Verheddern in Leine/Schlag durch die Kurrleine/sonstige)

Falls sonstige, Beschreibung

2. Erfassung des Geschlechts bei Taxa, für die dies durch äußere Beobachtung möglich ist, z. B. Flossenfüßer, kleine Wale oder Elasmobranchii und andere gefährdete Arten.

3. Gab es Umstände oder Aktionen, die möglicherweise zu dem Beifang beigetragen haben? (z. B. Verheddern der Tori-Leinen, hohe Köderverluste)

H.
Feststellung von Fischereitätigkeiten in Verbindung mit empfindlichen marinen Ökosystemen

Für jeden beobachteten Schleppnetzeinsatz müssen folgende Daten für alle gefangenen empfindlichen benthischen Arten, besonders anfällige oder Lebensraum bildende Arten wie Schwämme, Seefächer oder Korallen, erhoben werden:
a)
Art (so weit wie möglich taxonomisch identifiziert oder begleitet von einem Foto, wenn die Identifizierung schwierig ist)
b)
Eine Schätzung der Menge (Gewicht (kg) oder Volumen (m3)) der im Hol gefangenen aufgeführten benthischen Arten
c)
Eine Schätzung der Gesamtmenge (Gewicht (kg) oder Volumen (m3)) aller gefangenen Arten benthischer Wirbelloser im Hol
d)
Wo immer dies möglich ist, vor allem im Hinblick auf neue oder knappe benthische Arten, die nicht in Listen zur Bestimmung der Arten geführt werden, müssen ganze Proben genommen und in geeigneter Weise zur Identifizierung an Land aufbewahrt werden.

I.
Datenerhebung für eingezogene Tiermarkierungen

Folgende Daten sind für alle eingezogenen Markierungen von Fischen, Seevögeln, Säugetieren oder Reptilien zu erheben, unabhängig davon ob das Tier tot ist, an Bord behalten werden soll oder lebt:
a)
Name des Beobachters
b)
Name des Schiffs
c)
Rufzeichen des Schiffs
d)
Flagge des Schiffs
e)
Einziehung, Kennzeichnung (mit allen nachstehenden Einzelheiten) und Aufbewahrung der Markierungen für eine spätere Rückgabe an die ausstellende Stelle
f)
Art, von der die Markierung eingezogen wurde
g)
Farbe und Art der Markierung (Spaghetti, Archivierung)
h)
Markierungsnummern (war der Fisch mit mehreren Markierungen ausgestattet, so sind alle Nummern zu erfassen. Wurde nur eine Markierung erfasst, muss erklärt werden, ob die andere Markierung fehlt oder nur eine vorhanden war). Lebt das Tier und soll freigesetzt werden, sind die Markierungsinformationen in Übereinstimmung mit vorher festgelegten Probenahmeprotokollen zu erfassen.
i)
Datum und Uhrzeit des Fangs (UTC)
j)
Ort des Fangs (Breite/Länge, auf die nächste Minute genau)
k)
Länge/Größe des Tiers (in cm oder mm) mit Beschreibung der vorgenommenen Messung (z. B. Gesamtlänge, Länge bis zur Schwanzflossengabelung usw.). Längenmessungen müssen nach den in Abschnitt E festgelegten Kriterien erfasst werden.
l)
Geschlecht (F = weiblich, M = männlich, I = unbestimmt, D = nicht geprüft)
m)
Wurden die Markierungen gefunden, während die Fischerei beobachtet wurde? (Ja/Nein)
n)
Informationen für die Belohnung (z. B. Name und Anschrift, an die die Belohnung zu senden ist)
(Es wird anerkannt, dass einige der hier erfassten Daten bereits in den vorangehenden Informationskategorien enthalten sind. Dies ist erforderlich, da die Informationen in Bezug auf Tiermarkierungen getrennt von anderen Beobachterdaten übermittelt werden können.)

J.
Hierarchie der Beobachtungsdatenerhebung

1. In Anerkennung der Tatsache, dass die Beobachter nicht bei jeder Fangreise alle in diesen Standards beschriebenen Daten erheben können, wird für die Sammlung von Beobachtungsdaten eine Hierarchie der Prioritäten eingeführt. Die Erfordernisse spezifischer Forschungsprogramme können fangreisespezifische oder programmspezifische Beobachtungsprioritäten mit sich bringen, die in diesem Fall von den Beobachtern befolgt werden müssen.

2. Liegen keine fangreise- oder programmspezifischen Prioritäten vor, müssen die folgenden allgemeinen Prioritäten von Beobachtern befolgt werden:
a)
Informationen über Fangtätigkeiten

alle Informationen über die Schiffe, Fangeinsätze und Hols

b)
Fangmeldungen

i)
Erfassung der Zeit, des Gewichts der Stichprobe im Vergleich zu den Gesamtfängen oder dem gesamten Aufwand (z. B. Zahl der Haken), und der Anzahl der gefangenen Tiere nach Arten
ii)
Identifizierung und Anzahl der Seevögel, Meeressäuger, Reptilien (Schildkröten), empfindlichen benthischen Arten und gefährdeten Arten
iii)
Erfassung von Anzahl oder Gewicht aller an Bord behalten oder zurückgeworfen Arten
iv)
Gegebenenfalls Erfassung von Fällen der Ausplünderung

c)
Biologische Probenahmen

i)
Kontrolle auf Tiermarkierungen
ii)
Längenfrequenzdaten für Zielarten
iii)
Grundlegende biologische Daten (Geschlecht, Geschlechtsreife) für Zielarten
iv)
Längenfrequenzdaten für die wichtigsten Beifänge
v)
Otolithen (und Magenproben, sofern erhoben) der Zielarten
vi)
Grundlegende biologische Daten für Beifangarten
vii)
Biologische Proben der Beifangarten (sofern erhoben)
viii)
Fotos

d)
Fangmeldungen und biologische Probenahmen müssen für die Artengruppen nach

ArtenPriorität (1 — höchste Priorität)
Hauptzielarten (wie die Chilenische Bastardmakrele für pelagische Fischereien und der Granatbarsch für Grundfischereien)1
Seevögel, Meeressäuger, Reptilien (Schildkröten) oder andere gefährdete Arten2
Andere Arten der TOP-5 in der Fischerei (wie die Blaue Bastardmakrele für pelagische Fischereien und Oreos und Kaiserbarsch für Grundfischereien)3
Alle anderen Arten4

Die Aufteilung von Beobachteraufwand auf diese Tätigkeiten hängt von der Art der Fangtätigkeit und des Hols ab. Die Größe der Teilproben im Verhältnis zu den nicht beobachteten Mengen (z. B. die Anzahl der auf die Artenzusammensetzung geprüften Haken im Verhältnis zur Gesamtzahl der ausgesetzten Haken) muss im Rahmen von Beobachterprogrammen der Mitgliedstaaten explizit erfasst werden.

K.
Kodierungsspezifikationen für die Erfassung von Beobachtungsdaten

1. Sofern für bestimmte Datenarten nicht anders angegeben werden Beobachterdaten in Übereinstimmung mit den in diesem Abschnitt festgelegten Kodierungsspezifikationen übermittelt.

2. Für Zeitangaben ist die koordinierte Weltzeit (UTC) zu verwenden.

3. Für Ortsbestimmungen sind Dezimalgrade zu verwenden.

4. Folgende Codes sind zu verwenden:
a)
Arten werden mit dem dreistelligen FAO-Artencode beschrieben;
b)
Fangmethoden werden mithilfe der Codes der Internationalen statistischen Standardklassifizierung von Fischfanggeräten (ISSCFG — 29. Juli 1980) beschrieben;
c)
Arten von Fischereifahrzeugen werden mithilfe der Codes der Internationalen Statistischen Standardklassifizierung von Fischereifahrzeugen (ISSCFV) beschrieben.

5. Folgende metrische Maßeinheiten sind zu verwenden:
a)
Kilogramm zur Angabe des Fanggewichts;
b)
Meter zur Angabe von Höhe, Weite, Tiefe, Breite oder Länge;
c)
Kubikmeter zur Angabe des Volumens;
d)
Kilowatt zur Angabe der Maschinenleistung.

L.
Beschreibung der Vogelscheuchleinen

CODES FÜR VOGELSCHEUCHLEINEN/OPTIONEN:
PositionArtGeschlepptes ObjektMaterialFarbe
Backbordseiteeinzeln
F=
umgedrehter Kegel/Trichter aus Kunststoff
T=
Kunststoffschläuche
P=
Rosa
Steuerbordseitepaarweise
L=
Länge der dicken Leine
S=
Kunststoffbänder
R=
Rot
Heck
K=
Knoten oder Schleife einer dicken Leine
O=
Sonstige
C=
Orange
B=
Boje
Y=
Gelb
N=
Netzboje
G=
Grün
S=
Sack oder Beutel
B=
Blau
W=
Gewicht
W=
Braun
Z=
kein geschlepptes Objekt
F=
verblichene Farbe (jeder Art)
O=
Sonstige
O=
Sonstige
Zusammenfassung der eingegebenen Werte:
Nummer der FangreiseAbstand zwischen den Bändern
Ausrüstungscode VogelscheuchleineLänge der Bänder (min.)
Position der VogelscheuchleineLänge der Bänder (max.)
Länge der LeineFarbe der Bänder
Länge bei DraufsichtMaterial der Bänder
Befestigungshöhe über dem WasserAnzahl der Bänder
Material der VogelscheuchleineGeschlepptes Objekt
Design der VogelscheuchleineZusätzliche Anmerkungen

M.
Beschreibung der Leinen mit externer Beschwerung

Zusammenfassung der eingegebenen Werte:
Einfach- oder Doppelleine?Anzahl Haken zw. Oberflächenschwimmer und Anker
Durchschn. Masse der Gewichte (kg)Anzahl Haken zw. den Unterwasserschwimmern
Abstand zw. Unterwasserschwimmer und HauptleineAnzahl Haken zw. den Gewichten
Abstand zw. Leine und GewichtZusätzliche Anmerkungen

N.
Beschreibung der Vogelabwehrvorrichtungen

Zusammenfassung der eingegebenen Werte
Abstand vom Heck
Seitlicher BaumHeckbaum
Baumlänge
Baumlänge
Anzahl der Bänder
Anzahl der Bänder
durchschnittlicher Abstand zwischen den Scheuchbändern
durchschnittlicher Abstand zwischen den Scheuchbändern
Höhe über dem Wasser
Höhe über dem Wasser
Farbe der Bänder
Farbe der Bänder
Material der Bänder
Material der Bänder
Seiten-Heck-VorhangHeckvorhang
Länge des Vorhangs
Länge des Vorhangs
Anzahl der Bänder
Anzahl der Bänder
durchschnittlicher Abstand zwischen den Scheuchbändern
durchschnittlicher Abstand zwischen den Scheuchbändern
Höhe über dem Wasser
Höhe über dem Wasser
Farbe der Bänder
Farbe der Bänder
Material der Bänder
Material der Bänder

O.
Standard für während einer Anlandung oder während eines Aufenthalts im Hafen erhobene Daten

Die Mitgliedstaaten können für Schiffe unter ihrer Flagge, die unverarbeitete (d. h. ganze und intakte Fische) SPRFMO-verwaltete Arten anlanden, folgende Informationen übermitteln, wenn diese Anlandungen durch Beobachter erfasst werden:
1.
Folgende Schiffsdaten für jede beobachtete Anlandung:

a)
Aktuelle Flagge des Schiffs
b)
Schiffsname
c)
Registriernummer des Fischereifahrzeugs
d)
gegebenenfalls IRCS
e)
Lloyd's-/IMO-Kennnummer (sofern zugeteilt)
f)
Schiffsart (ISSCFV-Code)
g)
Fangmethode(n) (ISSCFG-Code)

2.
Folgende Beobachterdaten für jede beobachtete Anlandung:

a)
Name des Beobachters
b)
Organisation des Beobachters
c)
Land der Anlandung (ISO-3-Alpha-Ländercode)
d)
Anlandehafen/-ort

3.
Folgende Daten für jede beobachtete Anlandung:

a)
Datum und Uhrzeit der Anlandung (UTC-Format)
b)
Erster Tag der Fangreise — soweit möglich
c)
Letzter Tag der Fangreise — soweit möglich
d)
Ungefähres Fanggebiet (Breite/Länge im Dezimalformat, auf 1 Minute genau — soweit möglich)
e)
Hauptzielarten (FAO-Artencode)
f)
Zustand bei der Anlandung nach Arten (FAO-Artencode)
g)
Angelandetes (Lebend-)Gewicht nach Arten (in kg) für die beobachtete Anlandung

Darüber hinaus hat für solche Arten, die während Anlandungen oder während eines Aufenthalts im Hafen beobachtet werden, die Erhebung von Längenfrequenzdaten, biologischen Daten und/oder Daten aus der Einziehung von Tiermarkierungen jeweils den Standards der Abschnitte E, F und I dieses Anhangs zu entsprechen. Die Abschnitte G (ungewollte Fänge) und H (empfindliche marine Ökosysteme) gelten nicht als relevant für die beobachteten Anlandungen. Die Standards der Abschnitte I (Einziehung von Tiermarkierungen), J (Hierarchien) und K (Codierung) sind jedoch gegebenenfalls weiterhin anzuwenden.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.