Artikel 1 VO (EU) 2018/976

Änderungen der Verordnung (EU) 2016/1139

Die Verordnung (EU) 2016/1139 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Buchstabe e erhält folgende Fassung:

e)
Hering (Clupea harengus) in den ICES-Gebieten 30-31 (Hering im Bottnischen Meerbusen);

b)
Buchstabe f wird gestrichen.

2.
In Anhang I werden die Einträge für den Heringsbestand in der Bottnischen See und den Heringsbestand in der Bottenwiek durch den folgenden Eintrag ersetzt:

Hering im Bottnischen Meerbusen 0,15-0,21 0,21-0,21

3.
In Anhang II werden die Einträge für den Heringsbestand in der Bottnischen See und den Heringsbestand in der Bottenwiek durch den folgenden Eintrag ersetzt:

Hering im Bottnischen Meerbusen 283180 202272

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