Artikel 3 VO (EU) 2018/985
Schadstoffemissionen
Der Hersteller stellt sicher, dass land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und die in ihnen eingebauten Motoren so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass sie den Vorschriften für die Motorenklassen NRE oder NRS gemäß der Verordnung (EU) 2016/1628 und den hierzu erlassenen delegierten und Durchführungsrechtsakten entsprechen, wobei die in Anhang I Teil 1 dieser Verordnung aufgeführten Anpassungen gelten; die besonderen Anforderungen in Anhang I Teil 2 dieser Verordnung müssen ebenfalls eingehalten werden.
Wahlweise können land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und die in ihnen eingebauten Motoren so konstruiert, gefertigt und montiert werden, dass sie den Vorschriften für die Motorenklasse ATS gemäß der Verordnung (EU) 2016/1628 und den hierzu erlassenen delegierten und Durchführungsrechtsakten entsprechen — wobei die in Anhang I Teil 1 dieser Verordnung aufgeführten Anpassungen gelten —, wenn diese Fahrzeuge mit einem SI-Motor ausgestattet sind und einer der folgenden Bedingungen entsprechen:
- a)
- Sie sind mit einem Sattel und einer Lenkstange ausgestattet.
- b)
- Sie sind mit einem Lenkrad und einer Sitzbank bzw. Schalensitzen in einer oder in mehreren Reihen ausgestattet und ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit liegt bei mindestens 25 km/h.
Die besonderen Anforderungen in Anhang I Teil 2 dieser Verordnung müssen ebenfalls eingehalten werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.