ANHANG I VO (EU) 2018/988
Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2017/656 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Teil A wird wie folgt geändert:
- a)
-
Nummer 1.5.1 erhält folgende Fassung:
- 1.5.1.
- gegebenenfalls eine Kopie der Nachweisberichte gemäß Anhang IV Anlage 1 Nummern 10.5.1 und 13.4.1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/654;.
- b)
-
Die folgenden Nummern 1.5.2 und 1.5.3 werden eingefügt:
- 1.5.2.
- gegebenenfalls eine Beschreibung des Anschlusses und der Auslesemethode für die Aufzeichnungen, die in Anhang IV Anlage 1 Nummer 5.2.1.1 Buchstabe e und in Anhang IV Anlage 2 Nummer 4.1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/654 genannt werden;
- 1.5.3.
- gehört der Motortyp oder die Motorenfamilie zu einer NCD-Motorenfamilie, kann stattdessen eine Begründung der Zugehörigkeit zusammen mit den nach den Nummern 1.5, 1.5.1 und 1.5.2 über die NCD-Motorenfamilie erforderlichen Angaben im Einvernehmen mit der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden;.
- c)
-
Nummer 1.6.1 erhält folgende Fassung:
- 1.6.1.
- gegebenenfalls eine Kopie des Nachweisberichts gemäß Anhang IV Anlage 4 Nummer 9.3.6.1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/654;.
- d)
-
Die folgenden Nummern 1.6.2 und 1.6.3 werden eingefügt:
- 1.6.2.
- gegebenenfalls eine Beschreibung des Anschlusses und der Auslesemethode für die Aufzeichnungen, die in Anhang IV Anlage 4 Nummer 5.4 und in Anhang IV Anlage 2 Nummer 4.1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/654 genannt werden;
- 1.6.3.
- gehört der Motortyp oder die Motorenfamilie zu einer PCD-Motorenfamilie, kann stattdessen eine Begründung der Zugehörigkeit zusammen mit den nach den Nummern 1.6, 1.6.1 und 1.6.2 über die PCD-Motorenfamilie erforderlichen Angaben im Einvernehmen mit der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden;.
- 2.
-
Anlage 3 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Teil B wird wie folgt geändert:
- i)
-
Nummer 2.10.4 erhält folgende Fassung:
- 2.10.4.
-
Sonstige: Ja/Nein
(falls ja, Abschnitt 3.10.4 ausfüllen sowie Lage und Reihenfolge der Einrichtungen in einer Skizze einzeichnen).
- ii)
-
Nummer 2.11.9 erhält folgende Fassung:
- 2.11.9.
-
Andere Vorrichtungen oder Merkmale mit starkem Einfluss auf Emissionen: Ja/Nein
(falls ja, Abschnitt 3.11.7 ausfüllen).
- b)
-
In Teil C wird die Tabelle wie folgt geändert:
- i)
-
Die folgende Zeile mit Positionsnummer 3.4.6.1 wird eingefügt:
3.4.6.1. Bei gestuften Mehrphasenzyklen (RMC): Anzahl der gestuften Mehrphasenzyklen (RMC) zur Vorkonditionierung vor der RMC-NRSC-Prüfung X Minimum 0,5 - ii)
-
Die folgenden Zeilen mit den Positionsnummern 3.10.3 bis 3.10.4.1 werden eingefügt:
3.10.3. Lufteinblasung 3.10.3.1. Funktionsprinzip: X 3.10.4. Sonstige 3.10.4.1. Typ(en): X - iii)
-
Die folgende Zeile mit Positionsnummer 3.11.1.3.1 wird eingefügt:
3.11.1.3.1. Prüfbedingungen für Messung: X X - iv)
-
Die folgenden Zeilen mit den Positionsnummern 3.11.7 und 3.11.7.1 werden eingefügt:
3.11.7. Weitere Einrichtungen oder Funktionen 3.11.7.1. Typ(en): X
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