ANHANG II VO (EU) 2018/988
Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2017/656 wird wie folgt berichtigt:
- 1.
-
Teil A Nummer 1.3 erhält folgende Fassung:
- 1.3.
- Erklärung des Herstellers über die Einhaltung der Abgasgrenzwerte in Anhang II der Verordnung (EU) 2016/1628 hinsichtlich näher bezeichneter flüssiger Kraftstoffe, Kraftstoffgemische oder Kraftstoffemulsionen, die nicht in Anhang I Nummer 1.2.2 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/654 aufgeführt sind, durch den Motortyp oder die Motorenfamilie;.
- 2.
-
Teil B wird wie folgt berichtigt:
- a)
-
Nummer 2.1.3.2 erhält folgende Fassung:
- 2.1.3.2.
-
Ein (X) in der entsprechenden Tabellenspalte kennzeichnet die Zwecke, für die die jeweilige Angabe benötigt wird:
- a)
- „Prüfung” bedeutet Informationen für die Durchführung der Emissionsprüfungen;
- b)
- „Einbau” bedeutet Informationen für den Einbau in nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte;
- c)
- „Homologation” bedeutet Informationen für alle Kontrollen zur Bestätigung, dass der Motor mit den Merkmalen des angegebenen Motortyps und gegebenenfalls der angegebenen Motorenfamilie übereinstimmt.
Die Spalten „Prüfung” , „Einbau” und „Homologation” dienen nur der Information und müssen nicht zwingend im Beschreibungsbogen, der der Genehmigungsbehörde vorgelegt wird, enthalten sein.
- b)
-
Nummer 4.2 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Motorenfamilienbezeichnung muss Motoren mit einer einzigartigen Kombination technischer Merkmale für diejenigen Positionen in Anlage 3 Teil B, die auf die Motorenfamilie anwendbar sind, klar und eindeutig kennzeichnen.”
- 3.
-
Anlage 3 wird wie folgt berichtigt:
- a)
-
Teil B wird wie folgt berichtigt:
- i)
-
Nummer 2.5 erhält folgende Fassung:
- 2.5.
- Hubraum pro Zylinder (cm3): ….
- ii)
-
Nummer 2.8.3 erhält folgende Fassung:
- 2.8.3.
- Liste der zusätzlichen Kraftstoffe, Kraftstoffgemische und - emulsionen, die mit dem Motor verwendbar sind, laut Erklärung des Herstellers gemäß Anhang I Nummer 1.2.3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/654 über technische und allgemeine Anforderungen (mit Hinweis auf eine anerkannte Norm oder Spezifikation): ….
- b)
-
In Teil C wird die Tabelle wie folgt berichtigt:
- i)
-
Die Zeile mit der Positionsnummer 3.4.6 erhält folgende Fassung:
3.4.6. Vorkonditionierung für RMC-NRSC stationärer Betrieb/RMC: X - ii)
-
Die Zeilen mit den Positionsnummern 3.6.4 und 3.6.5 erhalten folgende Fassung:
3.6.4. Gesamthubraum des Motors (cm3): X 3.6.5. Einzelhubraum je Zylinder in % des Stammmotors: X Falls Motorenfamilie - iii)
-
Die Zeilen mit den Positionsnummern 3.8.3 und 3.8.3.1 erhalten folgende Fassung:
3.8.3. Ladeluftkühler: Ja/Nein X X 3.8.3.1. Typ: Luft-Luft/Luft-Wasser/sonstiger (angeben) X - iv)
- In der Zeile mit der Positionsnummer 3.8.3.4 wird die Positionsnummer „3.8.3.4.” durch die Positionsnummer „3.8.3.3.” ersetzt.“
- v)
-
Die Zeile mit der Positionsnummer 3.10.1.1 erhält folgende Fassung:
3.10.1.1. Merkmale: gekühlt/nicht gekühlt, Hochdruck/Niederdruck, andere (angeben): X - vi)
-
Die Zeile mit der Positionsnummer 3.11.1.3 erhält folgende Fassung:
3.11.1.3. Mindesttemperatur am Einlass der ersten Nachbehandlungseinrichtung (°C), falls angegeben: X X - vii)
-
Die Zeile mit der Positionsnummer 3.14.2 erhält folgende Fassung:
3.14.2. Druckregler/Verdampfer
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