ANHANG IV VO (EU) 2018/988

Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2017/656 wird wie folgt geändert:

1.
Im Beiblatt des EU-Typgenehmigungsbogens werden die folgenden Nummern 11.3 bis 11.3.2 hinzugefügt:

11.3.
Bezugswerte (9) für die Überwachung im Betrieb

11.3.1.
Bezugsarbeit (kWh): …
11.3.2.
CO2-Bezugsmasse (g): ….

2.
Den Erläuterungen zu Anhang IV wird die folgende Erläuterung (9) hinzugefügt:

(9)
Gilt nur für im NRTC geprüfte Motoren der Unterklassen NRE-v-5 und NRE-v-6.

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