ANHANG IV VO (EU) 2018/988
Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) 2017/656 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Im Beiblatt des EU-Typgenehmigungsbogens werden die folgenden Nummern 11.3 bis 11.3.2 hinzugefügt:
- 11.3.
- Bezugswerte (9) für die Überwachung im Betrieb
- 11.3.1.
- Bezugsarbeit (kWh): …
- 11.3.2.
- CO2-Bezugsmasse (g): ….
- 2.
-
Den Erläuterungen zu Anhang IV wird die folgende Erläuterung (9) hinzugefügt:
- (9)
- Gilt nur für im NRTC geprüfte Motoren der Unterklassen NRE-v-5 und NRE-v-6.
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