Artikel 29 VO (EU) 2019/1020
Unionsnetzwerk für Produktkonformität
(1) Hiermit wird ein Unionsnetzwerk für Produktkonformität (im Folgenden „Netzwerk” ) eingerichtet.
(2) Das Netzwerk soll als Plattform für eine strukturierte Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den vollziehenden Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission dienen und eine Straffung der Marktüberwachungspraktiken in der Union ermöglichen, um so die Wirksamkeit der Marktüberwachung zu verbessern.
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