ANHANG I VO (EU) 2019/1101
Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern | IUPAC-Bezeichnung | Reinheit(1) | Datum der Genehmigung | Befristung der Genehmigung | Sonderbestimmungen |
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Tolclofos-Methyl CAS-Nr. 57018-04-9 CIPAC-Nr. 479 |
O-2,6-Dichlor-p-tolyl O, O-dimethyl phosphorthioat O-2,6-Dichlor-4-methylphenyl O, O-dimethyl phosphorthioat |
≥ 960 g/kg Folgende Verunreinigungen sind toxikologisch bedenklich und dürfen die nachstehend genannten Werte im technischen Material nicht überschreiten: Methanol max. 1 g/kg |
1. September 2019 | 31. August 2034 |
Nur zur Verwendung bei Zierpflanzen und bei Kartoffeln. Bei der Anwendung der einheitlichen Grundsätze gemäß Artikel 29 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind die Schlussfolgerungen des Berichts im Hinblick auf die Erneuerung der Genehmigung für Tolclofos-Methyl und insbesondere dessen Anlagen I und II zu berücksichtigen. Bei dieser Gesamtbewertung achten die Mitgliedstaaten insbesondere auf Folgendes:
Die Anwendungsbedingungen müssen gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikobegrenzung umfassen. |
Fußnote(n):
- (1)
Nähere Angaben zur Identität und Spezifikation des Wirkstoffs sind im betreffenden Bericht im Hinblick auf die Erneuerung enthalten.
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