ANHANG II VO (EU) 2019/1111

BESCHEINIGUNG ÜBER ENTSCHEIDUNGEN IN EHESACHEN

WICHTIG

Auf Antrag einer Partei in Bezug auf eine Entscheidung, mit der die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe ausgesprochen wird, von dem der Kommission gemäß Artikel 103 der Verordnung mitgeteilten Gericht eines Ursprungsmitgliedstaats auszustellen.

1.
URSPRUNGSMITGLIEDSTAAT*(1)

Belgien (BE)Bulgarien (BG)Tschechien (CZ)Deutschland (DE)
Estland (EE)Irland (IE)Griechenland (EL)Spanien (ES)
Frankreich (FR)Kroatien (HR)Italien (IT)Zypern (CY)
Lettland (LV)Litauen (LT)Luxemburg (LU)Ungarn (HU)
Malta (MT)Niederlande (NL)Österreich (AT)Polen (PL)
Portugal (PT)Rumänien (RO)Slowenien (SI)Slowakei (SK)
Finnland (FI)Schweden (SE)Vereinigtes Königreich (UK)

2.
AUSSTELLENDES GERICHT*

2.1
Bezeichnung*
2.2
Anschrift*
2.3
Telefon/Fax/E-Mail*

3.
GERICHT, DAS DIE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN HAT (wenn es sich nicht um das gleiche Gericht handelt)

3.1
Bezeichnung
3.2
Anschrift

4.
ENTSCHEIDUNG*

4.1
Datum (TT/MM/JJJJ)*

4.2
Aktenzeichen*

4.3
Art der Entscheidung*

4.3.1
Scheidung
4.3.2
Ungültigerklärung der Ehe
4.3.3
Trennung ohne Auflösung des Ehebandes

5.
ANGABEN ZUR EHE*

5.1
Ehegatten*

5.1.1
5.1.1.1
Name(n)*
5.1.1.2
Vorname(n)*
5.1.1.3
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)*
5.1.1.4
Geburtsort
5.1.1.5
Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)
5.1.1.6
Anschrift (soweit bekannt)
5.1.1.6.1
wie in der Entscheidung … angegeben
5.1.1.6.2
alle zusätzlichen Angaben (beispielsweise eine abweichende aktuelle Anschrift) …
5.1.2
5.1.2.1
Name(n)*
5.1.2.2
Vorname(n)*
5.1.2.3
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)*
5.1.2.4
Geburtsort
5.1.2.5
Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)
5.1.2.6
Anschrift (soweit bekannt)
5.1.2.6.1
wie in der Entscheidung … angegeben
5.1.2.6.2
alle zusätzlichen Angaben (beispielsweise eine abweichende aktuelle Anschrift) …

5.2.
Datum, Land und Ort der Eheschließung*

5.2.1
Datum (TT/MM/JJJJ)*
5.2.2
Land*
5.2.3
Ort (falls bekannt)

6.
DIE ENTSCHEIDUNG ERGING IM VERSÄUMNISVERFAHREN*

6.1
Nein

6.2
Ja

6.2.1
Nicht erschienene Partei wie in Nummer … angegeben (bitte ausfüllen)
6.2.2
Dieser Partei wurde das verfahrenseinleitende Dokument oder eine gleichwertige Unterlage zugestellt:
6.2.2.1
Nein
6.2.2.2
Dem Gericht nicht bekannt
6.2.2.3
Ja
6.2.2.3.1
Datum der Zustellung (TT/MM/JJJJ)*

7.
GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG KÖNNEN NACH DEM RECHT DES URSPRUNGSMITGLIEDSTAATS WEITERE RECHTSBEHELFE EINGELEGT WERDEN*

7.1
Nein
7.2
Ja

8.
DATUM DER RECHTSWIRKSAMKEIT IN DEM MITGLIEDSTAAT, IN DEM DIE ENTSCHEIDUNG ERGING (TT/MM/JJJJ)*

9.
NAME(N) DER PARTEI(EN), DER (DENEN) PROZESSKOSTENHILFE GEMÄß ARTIKEL 74 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG GEWÄHRT WURDE

9.1
Partei(en)

9.1.1
wie in Nummer 5.1.1 angegeben
9.1.2
wie in Nummer 5.1.2 angegeben

10.
KOSTEN UND AUSLAGEN DES VERFAHRENS(2)

10.1
Die Entscheidung betrifft auch Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, und die Informationen über die Kosten im Zusammenhang mit den Verfahren nach dieser Verordnung werden nur in der Bescheinigung zu Entscheidungen in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung bereitgestellt.
10.2
Die Entscheidung sieht Folgendes vor:(3)

… Name(n)*

…Vorname(n)*

hat an

…Name(n)*

…Vorname(n)*

folgenden Betrag zu zahlen :…

Euro (EUR)Bulgarischer Lev (BGN)Kroatische Kuna (HRK)
Tschechische Krone (CZK)Ungarischer Forint (HUF)Polnischer Zloty (PLN)
Pfund Sterling (GBP)Rumänischer Leu (RON)Schwedische Krone (SEK)
Sonstige (bitte angeben (ISO-Code))

10.3
Etwaige weitere sachdienliche Angaben (beispielsweise: Festbetrag oder Prozentsatz; festgesetzte Zinsen; geteilte Kosten; wurden mehr als einer Partei die Kosten aufgegeben, Angabe, ob eine von ihnen für den gesamten Betrag in Anspruch genommen werden kann): …
Geschehen zu … am … (TT/MM/JJJJ) Unterschrift und/oder Dienstsiegel

Fußnote(n):

(1)

Die mit (*) gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

(2)

Dieser Punkt betrifft auch Fälle, in denen die Kosten Gegenstand einer gesonderten Entscheidung sind. Der bloße Umstand, dass der Betrag der Kosten noch nicht festgelegt worden ist, hindert das Gericht nicht daran, die Bescheinigung auszustellen, wenn eine Partei die Anerkennung des inhaltlichen Teils der Entscheidung anstrebt.

(3)

Wenn mehr als einer Partei auferlegt wurde, die Kosten zu tragen, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

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