ANHANG VI VO (EU) 2019/1111

BESCHEINIGUNG ÜBER NACH ARTIKEL 29 ABSATZ 6 DER VERORDNUNG ERGANGENE SORGERECHTSENTSCHEIDUNGEN, DIE DIE RÜCKGABE DES KINDES ZUR FOLGE HABEN

WICHTIG

Auf Antrag einer Partei von dem Gericht, das die Entscheidung gemäß Artikel 29 Absatz 6 erlassen hat, auszustellen, soweit diese Entscheidung die Rückgabe des Kindes zur Folge hat und nur, wenn die in den nachstehenden Nummern 11 bis 15 angegebenen Bedingungen des Artikel 47 Absätze 3 und 4 der Verordnung erfüllt sind. Anderenfalls ist Anhang III der Verordnung zu verwenden.

1.
URSPRUNGSMITGLIEDSTAAT*(1)

Belgien (BE)Bulgarien (BG)Tschechien (CZ)Deutschland (DE)
Estland (EE)Irland (IE)Griechenland (EL)Spanien (ES)
Frankreich (FR)Kroatien (HR)Italien (IT)Zypern (CY)
Lettland (LV)Litauen (LT)Luxemburg (LU)Ungarn (HU)
Malta (MT)Niederlande (NL)Österreich (AT)Polen (PL)
Portugal (PT)Rumänien (RO)Slowenien (SI)Slowakei (SK)
Finnland (FI)Schweden (SE)Vereinigtes Königreich (UK)

2.
GERICHT, DAS DIE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN HAT UND DIE BESCHEINIGUNG AUSSTELLT*

2.1
Bezeichnung*
2.2.
Anschrift*
2.3
Telefon/Fax/E-Mail*

3.
ENTSCHEIDUNG*

3.1
Datum (TT/MM/JJJJ)*
3.2
Aktenzeichen*

4.
KIND(ER)(2), DAS/DIE GEMÄß DER ENTSCHEIDUNG ZURÜCKZUGEBEN IST/SIND*:

4.1
Kind 1*

4.1.1
Name(n)*
4.1.2
Vorname(n)*
4.1.3
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)*
4.1.4
Geburtsort (soweit bekannt)
4.1.5
Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

4.2
Kind 2

4.2.1
Name(n)
4.2.2
Vorname(n)
4.2.3
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
4.2.4
Geburtsort (soweit bekannt)
4.2.5
Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

4.3
Kind 3

4.3.1
Name(n)
4.3.2
Vorname(n)
4.3.3
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
4.3.4
Geburtsort (soweit bekannt)
4.3.5
Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

5.
FALLS UND SOWEIT IN DER ENTSCHEIDUNG ANGEGEBEN: DAS KIND/DIE KINDER IST/SIND ZURÜCKZUGEBEN AN(3)

5.1
Partei 1

5.1.1
Natürliche Person
5.1.1.1
Name(n)
5.1.1.2
Vorname(n)
5.1.1.3
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
5.1.1.4
Geburtsort (soweit bekannt)
5.1.1.5
Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)
5.1.1.6
Anschrift (soweit bekannt)
5.1.1.6.1
wie in der Entscheidung … angegeben…
5.1.1.6.2
alle zusätzlichen Angaben (beispielsweise eine abweichende aktuelle Anschrift) …
5.1.2
Juristische Person, Einrichtung oder andere Stelle
5.1.2.1
Vollständige Bezeichnung
5.1.2.2
Identifizierungsnummer (falls vorhanden und bekannt)
5.1.2.3
Anschrift (falls bekannt)

5.2
Partei 2

5.2.1
Natürliche Person
5.2.1.1
Name(n)
5.2.1.2
Vorname(n)
5.2.1.3
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
5.2.1.4
Geburtsort (soweit bekannt)
5.2.1.5
Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)
5.2.1.6
Anschrift (soweit bekannt)
5.2.1.6.1
wie in der Entscheidung … angegeben…
5.2.1.6.2
alle zusätzlichen Angaben (beispielsweise eine abweichende aktuelle Anschrift) …
5.2.2
Juristische Person, Einrichtung oder andere Stelle
5.2.2.1
Vollständige Bezeichnung
5.2.2.2
Identifizierungsnummer (falls vorhanden und bekannt)
5.2.2.3
Anschrift (falls bekannt)

6.
PRAKTISCHE VORKEHRUNGEN FÜR DIE RÜCKGABE (FALLS UND SOWEIT IN DER ENTSCHEIDUNG ANGEGEBEN)(4)

7.
PARTEI(5), GEGEN DIE DIE VOLLSTRECKUNG ERWIRKT WERDEN SOLL*

7.1
Name(n)*

7.2
Vorname(n)*

7.3
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)

7.4
Geburtsort (soweit bekannt)

7.5
Identitätsnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden und bekannt)

7.6
Anschrift (soweit bekannt)

7.6.1
wie in der Entscheidung … angegeben …
7.6.2
alle zusätzlichen Angaben (beispielsweise eine abweichende aktuelle Anschrift) …

8.
GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG KÖNNEN NACH DEM RECHT DES URSPRUNGSMITGLIEDSTAATS WEITERE RECHTSBEHELFE EINGELEGT WERDEN*:

8.1
Nein
8.2
Ja

9.
DER ABSCHNITT DER ENTSCHEIDUNG, DER DIE RÜCKGABE DES KINDES/DER KINDER ZUR FOLGE HAT, IST IM URSPRUNGSMITGLIEDSTAAT VOLLSTRECKBAR*

9.1
Nein
9.2
Ja, ohne Einschränkungen (bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, an dem die Entscheidung vollstreckbar wurde): …/…/…….
9.3
Ja, aber nur gegen die Partei(6) gemäß Nummer . … (bitte ausfüllen):

9.3.1
Bitte das Datum (TT/MM/JJJJ) angeben, an dem die Entscheidung gegen diese Partei vollstreckbar wurde: …/…/…….

10.
AM TAG DER AUSSTELLUNG DER BESCHEINIGUNG WAR DIE ENTSCHEIDUNG DER PARTEI(7) ZUGESTELLT, GEGEN DIE GEMÄß NUMMER 7 DIE VOLLSTRECKUNG BEWIRKT WERDEN SOLL*

10.1
Nein

10.2
Dem Gericht nicht bekannt

10.3
Ja

10.3.1
Datum der Zustellung (TT/MM/JJJJ)
10.3.2
Die Entscheidung wurde in der/den folgenden Sprache(n) zugestellt:

BGESCSDEET
ELENFRGAHR
ITLVLTHUMT
NLPLPTROSK
SLFISV

11.
ALLE BETROFFENEN PARTEIEN HATTEN GELEGENHEIT, GEHÖRT ZU WERDEN*

11.1
Ja (anderenfalls ist Anhang III der Verordnung zu verwenden)

12.
DAS KIND/DIE KINDER(8) GEMÄß NUMMER 4 WAR(EN) FÄHIG, SICH SEINE/IHRE EIGENE MEINUNG ZU BILDEN*

12.1
Kind gemäß Nummer 4.1

12.1.1
Ja (dann bitte Nummer 13 ausfüllen)
12.1.2
Nein

12.2
Kind gemäß Nummer 4.2

12.2.1
Ja (dann bitte Nummer 13 ausfüllen)
12.2.2
Nein

12.3
Kind gemäß Nummer 4.3

12.3.1
Ja (dann bitte Nummer 13 ausfüllen)
12.3.2
Nein

13.
DEM KIND/DEN KINDERN, DAS/DIE GEMÄß NUMMER 12 FÄHIG WAR(EN), SICH SEINE/IHRE EIGENE MEINUNG ZU BILDEN, WURDE GEMÄß ARTIKEL 21 DER VERORDNUNG DIE ECHTE UND WIRKSAME GELEGENHEIT ZUR MEINUNGSÄUßERUNG GEGEBEN

13.1
Kind gemäß Nummer 4.1

13.1.1
Ja (anderenfalls ist Anhang III der Verordnung zu verwenden)

13.2
Kind gemäß Nummer 4.2

13.2.1
Ja (anderenfalls ist Anhang III der Verordnung zu verwenden)

13.3
Kind gemäß Nummer 4.3

13.3.1
Ja (anderenfalls ist Anhang III der Verordnung zu verwenden)

14.
DIE ENTSCHEIDUNG ERGING IM VERSÄUMNISVERFAHREN*

14.1
Nein

14.2
Ja

14.2.1
Nicht erschienene Partei(9) wie in Nummer … angegeben (bitte ausfüllen)
14.2.2
Dieser Partei/diesen Parteien wurde das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück so rechtzeitig und in einer Weise zugestellt, dass sie sich verteidigen konnte(n).
14.2.2.1
Ja
14.2.2.1.1
Datum der Zustellung (TT/MM/JJJJ)
14.2.2.2
Nein, aber die nicht erschienene Partei hat sich dennoch eindeutig mit der Entscheidung einverstanden erklärt (anderenfalls ist Anhang III der Verordnung zu verwenden)

15.
DAS GERICHT HAT BEI SEINER ENTSCHEIDUNG DIE GRÜNDE UND TATBESTÄNDE BERÜCKSICHTIGT, DIE DER ENTSCHEIDUNG ZUGRUNDE LIEGEN, DIE ZUVOR IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT GEMÄß ARTIKEL 13 ABSATZ 1 BUCHSTABE B ODER ARTIKEL 13 ABSATZ 2 DES HAAGER ÜBEREINKOMMENS VOM 25. OKTOBER 1980 ÜBER DIE ZIVILRECHTLICHEN ASPEKTE INTERNATIONALER KINDESENTFÜHRUNG ERGANGEN IST*

15.1
Ja (anderenfalls ist Anhang III der Verordnung zu verwenden)

16.
IN DER ENTSCHEIDUNG WERDEN VORLÄUFIGE MAßNAHMEN – AUCH SCHUTZMAßNAHMEN – ANGEORDNET:

16.1
Nein

16.2
Ja

16.2.1
Beschreibung der angeordneten Maßnahme(n)(10)

17.
NAME(N) DER PARTEI(EN)(11), DER/DENEN PROZESSKOSTENHILFE GEMÄß ARTIKEL 74 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG GEWÄHRT WURDE

17.1
Partei(en)

17.1.1
wie in Nummer … angegeben (bitte ausfüllen)
17.1.2
wie in Nummer … angegeben (bitte ausfüllen)

18.
KOSTEN UND AUSLAGEN DES VERFAHRENS(12)

18.1
Die Entscheidung sieht Folgendes vor:(13)

… Name(n)

… (Vorname(n))

hat an

… Name(n)

… (Vorname(n))

folgenden Betrag zu zahlen …

Euro (EUR)Bulgarischer Lev (BGN)Kroatische Kuna (HRK)
Tschechische Krone (CZK)Ungarischer Forint (HUF)Polnischer Zloty (PLN)
Pfund Sterling (GBP)Rumänischer Leu (RON)Schwedische Krone (SEK)
Sonstige (bitte angeben (ISO-Code)):

18.2
Etwaige weitere sachdienliche Angaben zu den Kosten (beispielsweise: Festbetrag oder Prozentsatz; festgesetzte Zinsen; geteilte Kosten; wurden mehr als einer Partei die Kosten aufgegeben, Angabe, ob eine von ihnen für den gesamten Betrag in Anspruch genommen werden kann): …
Zahl der beigefügten Seiten (falls zutreffend): … Geschehen zu … am … (TT/MM/JJJJ) Unterschrift und/oder Dienstsiegel

Fußnote(n):

(1)

Die mit (*) gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

(2)

Wenn mehr als drei Kinder betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(3)

Wenn mehr als zwei Parteien betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(4)

Bitte eine Kopie des entsprechenden Abschnitts der Anordnung beilegen.

(5)

Wenn mehr als eine Partei betroffen ist, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(6)

Wenn mehr als eine Partei betroffen ist, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(7)

Wenn mehr als eine Partei betroffen ist, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(8)

Wenn mehr als drei Kinder betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(9)

Wenn mehr als eine Partei betroffen ist, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(10)

Bitte eine Kopie des entsprechenden Abschnitts der Anordnung beilegen.

(11)

Wenn mehr als zwei Parteien betroffen sind, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

(12)

Dieser Punkt betrifft auch Fälle, in denen die Kosten Gegenstand einer gesonderten Entscheidung sind. Der bloße Umstand, dass der Betrag der Kosten noch nicht feststeht, sollte das Gericht nicht daran hindern, die Bescheinigung auszustellen, wenn eine Partei die Anerkennung oder Vollstreckung der Entscheidung über den Streitgegenstand erwirken möchte.

(13)

Wenn mehr als einer Partei auferlegt wurde, die Kosten zu tragen, bitte zusätzliches Blatt beifügen.

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