Artikel 2 VO (EU) 2019/1122
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für Zertifikate, die für die Zwecke des Emissionshandelssystems der Europäischen Union (EU-EHS) generiert wurden.
Diese Verordnung gilt auch für Einheiten der jährlichen Emissionszuweisung (im Folgenden „AEAs” ).
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