Artikel 89 VO (EU) 2019/1122

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2021 mit Ausnahme von Artikel 87, der ab dem Tag des Inkrafttretens gilt.

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