ANHANG I VO (EU) 2019/1140
Muster für den Kontrollbericht
- A.
- Kontrollbericht in Bezug auf Zahlungsanträge an die Kommission: [Aktenzeichen] [geplanter Termin]
- B.
- Datum der Anforderung des Kontrollberichts durch den Mitgliedstaat (mindestens zwei Monate vor dem in Buchstabe A vorgesehenen Datum): [Datum]
- C.
-
Bezugszeitraum:
- 1.
- Gesamtbetrag der Zahlungen an Endbegünstigte und in den in Artikel 37 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genannten Fällen der Zahlungen zugunsten von Endbegünstigten; dabei sind ESI-Fonds-Beiträge und nationale öffentliche und private Beiträge getrennt anzugeben.
- 2.
- Gesamtbetrag der für Garantieverträge gebundenen Mittel, ob noch ausstehend oder bereits fällig, um potenziellen Garantieansprüchen für Verluste nachzukommen, berechnet auf Grundlage einer umsichtigen Ex-ante-Risikobewertung, die einen multiplen Betrag zugrunde liegender neuer Darlehen oder sonstiger risikobehafteter Instrumente für neue Investitionen bei Endbegünstigten abdecken; dabei sind ESI-Fonds-Beiträge und nationale öffentliche und private Beiträge getrennt anzugeben.
- 3.
- Gesamtbetrag der entstandenen Verwaltungskosten und/oder vom Finanzinstrument entrichteten Verwaltungsgebühren; dabei sind ESI-Fonds-Beiträge sowie nationale öffentliche und private Beiträge getrennt anzugeben.
- 4.
- Stand der Umsetzung der Anlagestrategie oder in der Finanzierungsvereinbarung genannte gleichwertige Dokumente.
- 5.
- Fortschrittsanalyse: Umfang der gebundenen Beträge aus dem operationellen Programm und Auszahlungen an Finanzmittler.
- 6.
- Überwachungstätigkeiten und daraus resultierende Follow-up-Maßnahmen.
- 7.
- Höhe der Zinsen und anderen Erträge, die auf die Unterstützung aus den ESI-Fonds zurückzuführen sind, die an Finanzinstrumente gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 gezahlt wird.
- 8.
- Umfang der Mittel, die aus Investitionen oder aus der Freigabe von für Garantieverträge gebundenen Mitteln zurück an Finanzinstrumente geflossen sind, einschließlich Kapitalrückzahlungen und -gewinne oder andere Erträge oder Renditen, wie Zinsen, Garantiegebühren, Dividenden, Kapitalerträge oder etwaige sonstige durch Investitionen erwirtschaftete Einnahmen, die auf die Unterstützung aus den ESI-Fonds zurückzuführen sind, wie in Artikel 44 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genannt.
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