ANHANG I VO (EU) 2019/1140

Muster für den Kontrollbericht

A.
Kontrollbericht in Bezug auf Zahlungsanträge an die Kommission: [Aktenzeichen] [geplanter Termin]
B.
Datum der Anforderung des Kontrollberichts durch den Mitgliedstaat (mindestens zwei Monate vor dem in Buchstabe A vorgesehenen Datum): [Datum]
C.
Bezugszeitraum:

1.
Gesamtbetrag der Zahlungen an Endbegünstigte und in den in Artikel 37 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genannten Fällen der Zahlungen zugunsten von Endbegünstigten; dabei sind ESI-Fonds-Beiträge und nationale öffentliche und private Beiträge getrennt anzugeben.
2.
Gesamtbetrag der für Garantieverträge gebundenen Mittel, ob noch ausstehend oder bereits fällig, um potenziellen Garantieansprüchen für Verluste nachzukommen, berechnet auf Grundlage einer umsichtigen Ex-ante-Risikobewertung, die einen multiplen Betrag zugrunde liegender neuer Darlehen oder sonstiger risikobehafteter Instrumente für neue Investitionen bei Endbegünstigten abdecken; dabei sind ESI-Fonds-Beiträge und nationale öffentliche und private Beiträge getrennt anzugeben.
3.
Gesamtbetrag der entstandenen Verwaltungskosten und/oder vom Finanzinstrument entrichteten Verwaltungsgebühren; dabei sind ESI-Fonds-Beiträge sowie nationale öffentliche und private Beiträge getrennt anzugeben.
4.
Stand der Umsetzung der Anlagestrategie oder in der Finanzierungsvereinbarung genannte gleichwertige Dokumente.
5.
Fortschrittsanalyse: Umfang der gebundenen Beträge aus dem operationellen Programm und Auszahlungen an Finanzmittler.
6.
Überwachungstätigkeiten und daraus resultierende Follow-up-Maßnahmen.
7.
Höhe der Zinsen und anderen Erträge, die auf die Unterstützung aus den ESI-Fonds zurückzuführen sind, die an Finanzinstrumente gemäß Artikel 43 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 gezahlt wird.
8.
Umfang der Mittel, die aus Investitionen oder aus der Freigabe von für Garantieverträge gebundenen Mitteln zurück an Finanzinstrumente geflossen sind, einschließlich Kapitalrückzahlungen und -gewinne oder andere Erträge oder Renditen, wie Zinsen, Garantiegebühren, Dividenden, Kapitalerträge oder etwaige sonstige durch Investitionen erwirtschaftete Einnahmen, die auf die Unterstützung aus den ESI-Fonds zurückzuführen sind, wie in Artikel 44 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genannt.

Anlage: Auflistung der Transaktionen an aus dem Finanzinstrument unterstützte Endbegünstigte, deren Summe den unter den Punkten 1 und 2 genannten Beträgen entsprechen sollte, sowie eine detaillierte Aufschlüsselung der unter Punkt 3 genannten Beträge nach Finanzinstrument

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