Artikel 46 VO (EU) 2019/1149

Änderung der Verordnung (EU) Nr. 492/2011

Die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 26 wird folgender Absatz angefügt:

Die mit der Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates(*) eingerichtete Europäische Arbeitsbehörde nimmt als Beobachterin an den Sitzungen des Beratenden Ausschusses teil und stellt bei Bedarf technischen Input und technisches Fachwissen bereit.

2.
Die Artikel 29 bis 34 werden mit Wirkung ab dem Zeitpunkt gestrichen, zu dem die Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung einsatzbereit ist.
3.
Artikel 35 erhält folgende Fassung:

Artikel 35

Die am 8. November 1968 geltende Geschäftsordnung des Beratenden Ausschusses wird weiter angewandt.

4.
Artikel 39 erhält folgende Fassung:

Artikel 39

Die Verwaltungsausgaben des Beratenden Ausschusses werden im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union im Einzelplan der Kommission aufgeführt.

Fußnote(n):

(*)

Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344 (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 21).;

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