Artikel 46 VO (EU) 2019/1149
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 492/2011
Die Verordnung (EU) Nr. 492/2011 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Artikel 26 wird folgender Absatz angefügt:
Die mit der Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates(*) eingerichtete Europäische Arbeitsbehörde nimmt als Beobachterin an den Sitzungen des Beratenden Ausschusses teil und stellt bei Bedarf technischen Input und technisches Fachwissen bereit.
- 2.
- Die Artikel 29 bis 34 werden mit Wirkung ab dem Zeitpunkt gestrichen, zu dem die Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung einsatzbereit ist.
- 3.
-
Artikel 35 erhält folgende Fassung:
Artikel 35
Die am 8. November 1968 geltende Geschäftsordnung des Beratenden Ausschusses wird weiter angewandt.
- 4.
-
Artikel 39 erhält folgende Fassung:
Artikel 39
Die Verwaltungsausgaben des Beratenden Ausschusses werden im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union im Einzelplan der Kommission aufgeführt.
Fußnote(n):
- (*)
Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344 (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 21).;
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