Artikel 6 VO (EU) 2019/1156

Zentrale Datenbank der ESMA mit nationalen Bestimmungen zu Vertriebsanforderungen

Spätestens am 2. Februar 2022 veröffentlicht die ESMA auf ihrer Website eine von ihr aktualisierte zentrale Datenbank mit den in Artikel 5 Absatz 1 genannten Zusammenfassungen sowie mit den Hyperlinks zu den Websites der in Artikel 5 Absatz 2 genannten zuständigen Behörden.

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