Artikel 1 VO (EU) 2019/1189
Die Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 wird wie folgt geändert:
- 1.
- Anhang II erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
- 2.
- Anhang III erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
- 3.
- Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung.
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