ANHANG 3 VO (EU) 2019/1198
Herstellerseitige Erklärung für den indirekten Ausfuhrverkauf
Die in Artikel 1 Absatz 6 Buchstabe b genannte Handelsrechnung des Herstellers für den Händler muss eine Erklärung des chinesischen Herstellers in folgender Form enthalten, die von einer dafür zuständigen Person des Herstellers unterzeichnet wurde, der die Rechnung für dieses Geschäft an den Händler ausgestellt hat:
- 1.
- Name und Funktion der zuständigen Person des Herstellers
- 2.
- Wortlaut der Erklärung: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung ausgewiesenen und an den Händler [Name des Händlers] [Land des Händlers] verkauften [Menge in kg] Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch von unserem Unternehmen [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.”
- 3.
- Datum und Unterschrift
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