Artikel 20 VO (EU) 2019/1239

Kosten

Der Gesamthaushalt der Europäischen Union deckt folgende Kosten ab:

a)
Entwicklung und Wartung der IKT-Werkzeuge durch die Kommission und EMSA zur Unterstützung der Umsetzung dieser Verordnung auf Unionsebene;
b)
Förderung des EMSWe auf Unionsebene auch unter einschlägigen Interessenträgern und auf Ebene einschlägiger internationaler Organisationen.

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