Artikel 1 VO (EU) 2019/1241

Gegenstand

Diese Verordnung enthält technische Maßnahmen zu folgenden Aspekten:

a)
Fang und Anlandung von biologischen Meeresschätzen,
b)
Einsatz von Fanggeräten und
c)
Wechselwirkungen zwischen Fischereitätigkeiten und Meeresökosystemen.

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