Artikel 1 VO (EU) 2019/1241
Gegenstand
Diese Verordnung enthält technische Maßnahmen zu folgenden Aspekten:
- a)
- Fang und Anlandung von biologischen Meeresschätzen,
- b)
- Einsatz von Fanggeräten und
- c)
- Wechselwirkungen zwischen Fischereitätigkeiten und Meeresökosystemen.
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