Artikel 17 VO (EU) 2019/1241

Sperrgebiete oder Gebiete mit Fangbeschränkungen zum Schutz von Jungfischen und Ansammlungen von Laichfischen

Eine gemeinsame Empfehlung, die zum Zweck des Erlasses der Maßnahmen gemäß Artikel 15 Absatz 2 in Bezug auf Teil C der Anhänge V bis VIII und X sowie Teil B des Anhangs XI oder zur Einrichtung neuer Sperrgebiete oder Gebiete mit Fangbeschränkungen vorgelegt wird, enthält unter anderem folgende Angaben zu den betreffenden Sperrgebieten oder Gebieten mit Fangbeschränkungen:

a)
Ziel der Sperrung;
b)
Geografische Ausdehnung und Dauer der Sperrung;
c)
Beschränkungen für bestimmte Fanggeräte und
d)
Kontroll- und Überwachungsregelungen.

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