Artikel 18 VO (EU) 2019/1241
Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung
Wird eine gemeinsame Empfehlung zum Zweck des Erlasses der Maßnahmen gemäß Artikel 15 Absatz 2 in Bezug auf Teil A der Anhänge V bis X vorgelegt, so wird darin auf den Schutz von jungen Meerestieren geachtet.
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